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Die Überprüfung der Rauchmelder sollten Mieter zulassen

Die Überprüfung der Rauchmelder in Mietwohnungen findet in der Regel jährlich ein Mal statt. Rauchmelder sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

Urteil - Mieter verweigert technische Überprüfung der Rauchwarnmelder durch Vermieter

Da ein Mieter die Kontrolle der Rauchmelder nicht zulassen wollte, verklagte ihn der Vermieter auf Duldung. 

Müssen Mieter die Kontrolle der Rauchmelder zulassen?

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 33 C 1093/17), gab dem Vermieter Recht, denn das Zulassen der technischen Kontrolle der Rauchmelder in der Wohnung, sei eine vom Mieter zu gewährende Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. 

Termin für Kontrolle, Prüfung der Rauchmelder ist rechtzeitig anzukündigen

Der Vermieter habe die Ãœberprüfung rechtzeitig, zwei Wochen im Voraus, anzukündigen und es sei möglich, dass ein Termin zwischen 8 und 18 Uhr vereinbart werden kann. 

Hinweis


In einigen Bundesländern ist geregelt , dass der Mieter eigentlich selbst dafür zu sorgen hat, dass die Rauchmelder technisch einwandfrei funktionieren: 
Installationspflicht für Rauchmelder in Deutschland - Termine 

  • Es wird die Meinung vertreten, dass der Vermieter dann eine Pflicht zur Kontrolle hat, dass der Mieter die Prüfung der Rauchmelder tatsächlich und ordnungsgemäß vornimmt.
    Praktisch ist dies schwer möglich. Daher ist die Wartung oft an eine Fachfirma oder z.B. auch an den Schornsteinfeger übertragen.

Sind die Wartungskosten von Rauchmeldern Betriebskosten, die der Mieter zu zahlen hat?

In neueren Mietverträgen ist die Umlage der Wartungskosten unter den sonstigen Betriebskosten geregelt.

Was ist, wenn hierzu keine Vereinbarung mit dem Mieter getroffen ist? 
Rauchmelder Mietwohnung - Wartungskosten als Betriebskosten