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Ständige Lärmbelästigung, Ruhestörung durch Nachbarn - Urteil

Häufig stellen sich bei Streitigkeiten wegen Lärm aus der Nachbarschaft die Fragen: Was ist an Lärm im Zusammenleben in einem Haus erlaubt bzw. was müssen Nachbarn an Lärm ertragen?

Oft genug muss sich ein Gericht mit Streitigkeiten wegen Lärm und Ruhestörung beschäftigen

Das Landgericht Berlin (Az. 63 S 236/14) hatte sich als Berufungsinstanz mit einem Fall zu beschäftigen, wo die Grenze gezogen werden musste zwischen: 

  • Was ist von Nachbarn an Lärm noch hinzunehmen, wo ist die Grenze zu ziehen? 
  • Ist Streiten, Trampeln, Türen knallen, Schreien usw., sind das sozusagen "Geräusche", die dem sogenannten "sozialadäquatem Verhalten" eines Mieters zugerechnet werden können? 

Grenze zwischen ruhestörendem Verhalten und einem Verhalten das hinzunehmen ist

Wenn mal in einem Haushalt, in der Nachbarwohnung laut gestritten wird, dann bedeutet dies, dass solche "Lebensäußerungen" von Nachbarn schon mal hingenommen werden müssen, 

  • wenn ein solches Verhalten noch der üblichen Nutzung einer Wohnung zugerechnet werden kann, selten auftritt.

Ist es also nur selten mal laut, dann kann es sein, dass damit keine Ruhestörung, Lärmbelästigung vorliegt, und damit dann auch keine Mietminderung berechtigt ist.

Dies kann auch bei Kinderlärm ist auch häufiger meist hinzunehmen:
Kinderlärm, Mietminderung - Kinder spielen im Haus, in der Wohnung 

Ruhestörung vor Gericht beweisen

Anders ist es, wenn man nicht mehr von einem normalem Verhalten der Nachbarn sprechen kann, ruhestörender Lärm häufiger verursacht wird, z. B. in den Ruhezeiten.

Mieter beweist, dass ein Nachbar über das zumutbare Maß hinaus Ruhestörungen verursachte

Wird bewiesen , dass das Verhalten eines anderen Mieters das erträgliche, zumutbare Maß übersteigt, dann hat der Mieter das Recht auf Mietminderung, weil dann der Lärm des Nachbarn einen Mangel für den betroffenen Mieter darstellt, die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist.

Der klagende Mieter legte ein Lärmprotokoll vor:
Lärmprotokoll bei Lärmbelästigung, Ruhestörungen - Mustervorlage 

  • Urteil: In diesem Fall wurde festgestellt, dass eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent angemessen ist, und das Gericht verpflichtete den Vermieter, Ruhestörungen des Lärm verursachenden Mieters zu unterbinden.


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