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Gestank aus Abfluss der Wohnung ist vom Vermieter zu beseitigen

Kommt unangenehmer Geruch aus einem Abfluss, einem Abwasserrohr, ist dieser Gestank z.B. in der Küche, dem Bad oder in der ganzen Wohnung wahrzunehmen, dann beeinträchtigt dies die Nutzung der Wohnung. Es handelt sich um einen vom Vermieter zu beseitigenden Mangel.

Erhebliche Geruchsbelästigung durch Gestank aus Abfluss - Mietminderung

Helfen haushaltsübliche Mittel nicht um einen unangenehmen Geruch aus einem Abfluss zu beseitigen, kommt es z.B. auch immer wieder in kurzen Abständen zu erheblichen Geruchsbelästigungen, dann ist der Vermieter mit Fristsetzung aufzufordern, den Mangel und die Ursache zu beseitigen.
Musterbrief - Mängel der Wohnung mitteilen, Reparatur fordern 

Defektes, kaputtes Abwasserrohr - Vermieter ist zur Instandsetzung verpflichtet

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache, also die Wohnung bzw. das Haus instandzuhalten.

Ein Schaden an der Abwasserleitung muss dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Vermieter muss zeitnah eine Reparatur durchführen.

Wird die Reparatur nicht durchgeführt, dann gerät der Vermieter in Verzug:
Wann ist der Vermieter in Verzug? 

Es kann dann möglich sein, eine Klage auf Instandsetzung durchzuführen:
Mängel der Mietwohnung - Klage auf Instandsetzung, Reparatur 

oder eine Ersatzvornahme - bei umfangreicheren Reparaturmaßnahmen ist davon aber abzuraten:

Ersatzvornahme - Auftrag für Reparatur von Mängeln durch Mieter 

Unangenehmer Geruch aus Abfluss in der Wohnung

Es besteht in solchen Fällen auch das Recht zur Mietminderung für Mieter.

Werden sogenannte Funktionsräume (Küche, Bad) wegen des auftretenden Geruchs in der Nutzung stark beeinträchtigt, so kann, obwohl Funktionsräume in der Regel kleiner als andere Zimmer sind, eine höhere Mietminderung in Betracht kommen.
Bad, Toilette, Küche - Nutzung nicht möglich - Höhe der Mietminderung 

Hinweis


Bei Geruchsbelästigungen sollten Mieter sich auch um (einen) Zeugen bemühen. Auch die Intensität des Geruchs (wann tritt dieser hauptsächlich auf, ist er permanent vorhanden?) sollte in einem Protokoll festgehalten werden.

Urteil - Mietminderung wegen Gestank aus Abwasserleitung der Mietwohnung

In der Küche einer Mietwohnung kam es wegen einer defekten Abwasserleitung, die hinter einer Trockenbauwand installiert war, regelmäßig zu unangenehmen Gerüchen.

Wegen des offenen Grundrisses beeinträchtigte der Gestank die gesamte Wohnung.

Das Landgericht Berlin bestätigte in einem Urteil vom 1.3.2018 (Az.: 67 S 342/17) eine Mietminderung der Gesamtmiete um 10 % für den gesamten Zeitraum des bestehenden Mangels, hier für 11 Monate.

  • Das Landgericht sah den Mieter zur Rückforderung von zu viel bezahlter Miete berechtigt.
    Dies, obwohl nach Kenntnis des Mangels und der Beeinträchtigung der Wohnnutzung die Mietzahlungen vom Mieter nicht unter den Vorbehalt der Rückforderung gestellt worden waren.
Hinweis


Wollen Mieter eine Mietminderung in Anspruch nehmen, so ist trotz dieses Urteils immer zu empfehlen, dass die Miete wegen eines bestehenden Mangels unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wird.

Ein anderes Gericht könnte, wenn der Vorbehalt nicht erklärt wird, die Mietminderung verweigern:

Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 


Redaktion


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