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Wohnungsbesichtigung - neuer Eigentümer darf Wohnung besichtigen

Für neue Eigentümer ist die Besichtigung der Mietwohnung möglich.

Besichtigung der Wohnung nur, wenn Vermieter einen berechtigten Grund hat

Mieter dürfen verlangen, dass sie in der gemieteten Wohnung in Ruhe gelassen werden. Eine Besichtigung darf der Vermieter nur verlangen, wenn es dafür einen berechtigten Grund gibt, den er auch angibt.
Mietwohnung - Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter

Wohnungsbesichtigung durch neuen Eigentümer

Ein Käufer hat das Haus oder die Wohnung gekauft. Eine Besichtigung der Wohnung hatte vor dem Kauf nicht statt gefunden und er verlangte vom Mieter dann eine Besichtigung.

Neuer Eigentümer kaufte Wohnung, ohne vorher eine Besichtigung zu machen

Nach dem Erwerb und der Eintragung ins Grundbuch hatte der Käufer dann umgehend wegen Eigenbedarfs gekündigt, wollte nun die Wohnung besichtigen und ausmessen.

Der Mieter verweigerte die Besichtigung und berief sich auf Regelungen im Mietvertrag, wo im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel ein Besichtigungsrecht nur vor dem Verkauf vorgesehen war.

Urteil: Mieter muss neuem Eigentümer die Wohnungsbesichtigung gestatten

Das Amtsgericht München urteilte am 12.8.2017, Az. 416 C 10784/16

  • Die Regelung im Mietvertrag sei nicht abschließend.
  • Der Käufer habe das Recht, eine Wohnungsbesichtigung zu verlangen. Der neue Vermieter habe grundsätzlich einen Anspruch auf eine erstmalige Besichtigung: 
    Mietwohnung - Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter 
  • Das berechtigte Bedürfnis des neuen Eigentümers auf Information hinsichtlich des Aussehens, der Ausstattung sowie der genauen Größe der Wohnung überwiege das Interesse des Mieters, in seiner Wohnung nicht gestört zu werden.

Der Mieter wurde zur Duldung der Besichtigung verurteilt.


Redaktion


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