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Lärm durch Hotel in der Nachbarschaft - Mietminderung möglich

Geht Lärm von einem benachbarten Hotel aus, der Mieter erheblich stört, so kann dies zu einer Mietminderung berechtigen.

Lärm von einem Hotel führt zu erheblichen Störungen für Mieter

Als Mieterin oder Mieter können Sie gegenüber dem Vermieter beanspruchen, dass keine erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigungen eintreten. Das gilt auch für Beeinträchtigung durch Lärm. Liegen erhebliche Beeinträchtigungen vor, dann ist das ein Mangel.

Sie sollten einen solchen Mangel dem Vermieter nachweisbar mitteilen. Sie können auch sogleich die Mietzahlung unter Rückforderungsvorbehalt stellen.

Mängel mitteilen, Mietminderung, Ansprüche des Mieters geltend machen

Lärm vom benachbarten Hotel als Mangel

Wenn Lärm von einem benachbarten Hotel ausgeht, wird eine Beseitigung des Mangels meist nicht möglich sein, möglicherweise könnte aber eine Verminderung des Lärms erreicht werden.

Hotellärm schon bei Anmietung der Wohnung

Wenn Sie aber eine Wohnung anmieten, die neben einem bereits bestehenden Hotel liegt, dann wird häufig eingewandt, dass Sie das bei der Anmietung hätten sehen müssen, und es wird dann oft eine Mietminderung für solche schon vor Beginn des Mietvertrages gegebenen Beeinträchtigungen abgelehnt.

Hotel wurde erst nach Einzug in die Wohnung eröffnet

Das Landgericht Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem nach Abschluss des Wohnungsmietvertrags ein Hotelbetrieb eröffnet worden, der Zugang zum Hotel führte über einen gemeinsamen, gepflasterten Innenhof. Das Gericht stellte fest, dass die Hotelgäste zum Teil im Minutentakt über den gepflasterten Weg mit Rollkoffern zum Hotel oder vom Hotel weg unterwegs waren, bis spät in die Nacht. Dadurch wurde erheblicher Lärm verursacht.

Lärmbelästigung von einem Hotel geht über einen üblichen Rahmen hinaus

Das Landgericht entschied am 11.08.2016 (Az. 67 S 162/16), die zwangsläufig entstehende Lärmbelastung durch die Hotelgäste und den Hotelbetrieb in der Nachbarschaft gehe weit darüber hinaus, was man als Mieter in einer innerstädtischen Lage hinnehmen muss, zumindest eine Mietminderung von 20 % sei gerechtfertigt. 

Hinweis


Ob ein anderer Richter in Ihrem Fall die Lage genauso beurteilt, in gleicher Weise eine Mietminderung gewährt, ist nicht sicher.

Anstatt der Einbehaltung von Miete (Kündigungsrisiko!) ist die Zahlung der Miete unter Vorbehalt zu empfehlen: Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?



Redaktion


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