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Duldung der Modernisierung mit Wärmedämmung aus Styropor

Ist eine Wärmedämmung mit Styropor-Dämmplatten (Kunststoff Polystyrol) als Modernisierung von Mietern zu dulden?

Ist eine Wärmedämmung aus feuergefährlichem Polystyrol als Modernisierung zu dulden?

Berliner Mieter widersprachen der geplanten Wärmedämmung, da es sich bei Polystyrol um einen feuergefährlichen Dämmstoff handele.

Im Brandfall sei durch das entzündliche Material eine Gefährdung der Mieter durch die Dämmung gegeben, die Maßnahme sei daher nicht als Modernisierung zu dulden. 

Modernisierung - Vermieter klagt auf Duldung der Dämmung mit Styropor-Dämmplatten

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied mit Urteil vom 17.6.2017 (Az. 17 C 158/16) zu Gunsten des Vermieters. 

Wärmedämmung aus Styropor ist zugelassen - Begründung des Gerichts

  • Eine Wärmedämmung mit Styropor bzw. Polystyrol sei hinzunehmen, so das Gericht.

Auch wenn durch das Material Risiken bestehen, so sei Polystyrol als Dämmstoff zugelassen. Bei der Beurteilung käme es daher allein auf die wärmedämmende Eigenschaft der Dämmplatten an und diese sei anerkannt - das Gericht habe keine andere Wahl, müsse sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Wärmedämmung aus Polysterol gilt als gesundheitsschädlich

In der Regel sind Styropor-Wärmedämmverbundsysteme mit Algiziden und Fungiziden behandelt. Diese chemischen Mittel waschen sich mit der Zeit aus der gedämmten Fassade aus, gelangen ins Grundwasser, und dies gilt als gesundheitsschädlich. 

Polystyrol verrottet nicht, kann recycelt werden. Die Recyclingrate gilt als gering. Meist werden  verbrauchte Dämmplatten aus Styropor in speziellen Anlagen verbrannt.

Laut dem Fraunhofer Institut liegt die durchschittliche schadenfreie Lebensdauer von Wärmedämmverbundsystemen aus Styropor bei 22 Jahren.