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Betriebskostenabrechnung - Berechnung zu hoher Betriebskosten

Sind in der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung sehr hohe Betriebskosten, z.B. für Dienstleistungen abgerechnet, dann kann ein unwirtschaftliches Handeln des Vermieters vorliegen. Vermieter sollen bei den auf Mieter umzulegenden Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten.

Betriebskostenabrechnung - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei den Betriebskosten einhalten

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit besagt, dass Vermieter keine überhöhten Betriebskosten verursachen und über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegt.

  • Vermieter haben die mietvertragliche Pflicht, bei der Verursachung von Betriebskosten so sparsam zu wirtschaften, als könnten sie die Kosten nicht auf die Mieter umlegen, sondern müssten sie selbst bezahlen.

Hohe Betriebskosten, Unwirtschaftlichkeit - Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot beweisen

Es kommt nicht oft vor, dass Mieter einen Nachweis für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot wegen der Berechnung von zu hohen Betriebskosten führen können. 

Mieter müssen beweisen, dass es z.B. deutlich günstigere Angebote für Dienstleistungen gegeben hätte, der Vermieter durch die Beauftragung einer im Vergleich teuren Dienstleistung unwirtschaftlich gehandelt hat, die Kosten überdurchschnittlich sind.

Dafür braucht man als Mieter einen Marktüberblick, Vergleichsangebote - das ist nicht einfach.

  • Und Vermieter sind nicht unbedingt gehalten, das günstigste Angebot zu beauftragen.
  • Handelt es sich aber, im Vergleich zu üblichen Preisen, um eine überduchschnittlich teure Dienstleistung, dann kann die Möglichkeit bestehen, dass der Vermieter überhöht abgerechnete Kosten zum Teil ersetzen muss.
    Betriebskostenabrechnung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Kosten zu hoch? 

Betriebskostenabrechnung - Nachweis des Verstoßes gegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Es ist einer Berliner Mieterin gelungen, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit für überhöht abgerechnete Betriebskosten nachzuweisen.  

Hohe Kostensteigerung bei Betriebskosten - Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

Bei der Abrechnung der Betriebskosten für 2013, 2014 und 2015 waren die Kosten für Winterdienst, Gartenpflege und Hauswart gegenüber den für 2012 abgerechneten Kosten jeweils über 50 % höher ausgefallen.

Urteil wegen zu hoher Betriebskosten - Vermieter müssen wirtschaftlich handeln

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, Urteil zu Az. 210 C 387/16 , die Vermieterin müsse in einem solchen Fall erklären, welche Preisverhandlungen sie geführt hat und was sie versucht hat, um günstigere Anbieter für die jeweiligen Arbeiten zu finden. 

  • Da die Vermieterin das nicht angeben konnte, musste sie als Schadensersatz der Mieterin die Differenz zwischen den abgerechneten Kosten und den üblichen Kosten gemäß dem Betriebskostenspiegel ersetzen.

Redaktion


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