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Miete zahlen in der Kündigungsfrist - Nachmieter nutzt schon Wohnung

Die Wohnung wurde gekündigt, die Wohnungsrückgabe und der Umzug ist erfolgt. Der ehemalige Mieter stellt fest, dass ein Nachmieter schon während der laufenden Kündigungsfrist oder bereits ab einem früheren Zeitpunkt, wenn die Wohnungsrückgabe noch vor der Kündigungsfrist stattgefunden hat, die Wohnung nutzt.

Solange die Kündigungsfrist läuft, ist der Mietvertrag für die Wohnung nicht beendet

Dies gilt auch immer, wenn der Auszug schon stattgefunden hat, die Wohnung an den Vermieter vor Ablauf, zu Beginn der Kündigungsfrist oder sogar noch früher an den Vermieter zurückgegeben wurde.

Nachmieter nutzen während der Kündigungsfrist bereits die Wohnung - Mietzahlung entfällt

Dies hat Folgen für die eigentlich bestehende Pflicht zur Mietzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist durch den ausgezogenen Mieter. 

  • In solchen Fällen, wenn ein Nachmieter in die Wohnung bereits eingezogen ist oder diese bereits nutzt, zum Beispiel stellt der Nachmieter Möbel und Einrichtung in die Wohnung, entfällt für den bisherigen Mieter die Pflicht zur Mietzahlung.

Neuer Mieter ist während der Kündigungsfrist in die gekündigte Wohnung eingezogen

Ist während der Kündigungsfrist bereits ein neuer Mieter in die Wohnung eingezogen - dann ergibt sich daraus, dass die Mietzahlung in einer laufenden Kündigungsfrist bzw. ab dem womöglich schon früher erfolgten Einzug vom bisherigen Mieter nicht mehr weiter zu zahlen ist.
(§ 537 BGB)

  • Und zwar auch dann nicht, wenn der Vermieter meinen sollte, der neue Mieter wohne mietfrei.

Nachmieter renoviert während einer laufenden Kündigungsfrist die neue Wohnung

Die Miete ist auch nicht mehr zu zahlen, wenn der Vermieter dem Nachmieter gestattet hat, die Wohnung in einer laufenden Kündigungsfrist zu renovieren. 
- Dies ist allein die Angelegenheit des Vermieters, wenn er das einem Nachmieter erlaubt. Der Anspruch auf die Zahlung der Miete entfällt vollständig oder teilweise, je nach dem festzustellenden Zeitpunkt der Wohnungsnutzung durch den oder die Nachmieter.

Mietzahlung, wenn während einer laufenden Kündigungsfrist in der Wohnung Bauarbeiten sind

Führt der Vermieter (oder der Nachmieter) Bauarbeiten während der laufenden Kündigungsfrist durch, dann entfällt für den / die ausgezogenen Mieter ebenfalls die Pflicht zur weiteren Mietzahlung.

Es muss beweisbar sein, ab wann die Arbeiten in der Wohnung begonnen haben.

Streit um Mietzahlung wegen Einzugs eines Nachmieters während der Kündigungsfrist

Mit einem solchen Fall hatte sich das Amtsgericht Neuruppin (Az. 42 C 273/08) zu befassen. 

  • Erlaubt ein Vermieter seinem neuen Mieter (dem Nachmieter) schon während einer laufenden Kündigungsfrist die Nutzung der Wohnung des Vormieters, dann hat der bisherige Mieter gegenüber dem Vermieter ab diesem Zeitpunkt einen Rückzahlungsanspruch von zu viel gezahlter Miete. ​​​​​​​​​​​​​​

Nachmieter zieht während der Kündigungsfrist in die Wohnung - Miete zahlen entfällt

Dies bedeutet, dass ein Mieter, ab dem Zeitpunkt der nachweisbaren Ãœberlassung der Wohnung an einen neuen Mieter (Nachmieter), keine Miete für eine laufende Kündigungsfrist zahlen muss.

Üblicherweise entfällt in solchen Fällen die Miete für den vollen Monat, wenn es sich nicht um wenige Tage handelt, in denen die Wohnung bereits von einem Nachmieter oder dem Vermieter (z.B. für Modernisierungsarbeiten) genutzt wird.

  • Wenn der neue Mieter erst am 10. des Monats eingezogen wäre, dann entspricht das nicht einem Abzug von 1/3 der Miete für diesen Monat, sondern der Vermieter schuldet die Rückzahlung einer vollen schon bezahlten Miete.
  • Es gibt auch weitere Gründe für den Wegfall der Mietzahlung in der Kündigungsfrist
    Mietzahlung in der Kündigungsfrist für bisherige Wohnung vermeiden 

Redaktion


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