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Großbaustelle - Mietminderung wegen Schmutz und Lärm 

Ist neben der Wohnung bzw. in direkter Nachbarschaft eine Großbaustelle, finden umfangreiche, störende Bauarbeiten statt, dann berechtigt das nicht unbedingt zu einer Mietminderung.

Lärm und Schmutz von einer Baustelle berechtigen nicht unbedingt zu einer Mietminderung

Baustelle auf einem Nachbargrundstück verursacht starken Lärm und Schmutz

Das Landgericht Berlin (67 S 251/13) entschied am 26.9.2013 über einen Fall, in dem ein Gebäude saniert wurde. Mauern wurden abgebrochen, Fußböden herausgerissen, Maschinen lärmten, und es kam zu kräftiger Staubbelastung. Und das jeden Werktag von 7 bis 18 Uhr, 9 Monate lang.

Lärm von Baustelle auf dem Nachbargrundstück kann zu einer Mietminderung berechtigen

Das sei für den Wohnungsmieter auf dem Nachbargrundstück in jedem Fall eine deutliche Gebrauchsbeeinträchtigung, ein normales Wohnen nicht möglich.
Eine Mietminderung sei berechtigt, und zwar durchgehend in einer Höhe von 25 %, urteilte das Landgericht.

Hohe Mietminderung wegen Beeinträchtigungen von einer Baustelle - 25 Prozent

Der Mieter hatte entsprechende Beträge gleich von der Miete abgezogen. Der Vermieter hatte wegen Mietrückstands gekündigt. Vor Gericht konnte sich der Vermieter mit der Kündigung nicht durchsetzen, der Mieter durfte in der Wohnung bleiben, die Räumungsklage wurde abgewiesen.



Redaktion


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