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Wohnungssuche - Bearbeitungsgebühr für Makler

Makler fordert von Mietinteressenten eine Bearbeitungsgebühr für die Wohnungssuche, ohne dass ein Maklervertrag besteht. 

Makler verlangt von Mietinteressenten, Wohnungssuchenden Bearbeitungsgebühren

Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung enthält in § 2 WoVermG die eindeutige Bestimmung:  
..."Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen..." 

Maklervertrag - Maklergebühren für die Wohnungsvermittlung vom Mieter oder Vermieter?

Anders ist dies nur, wenn zwischen Makler und Wohnungssuchenden ein Maklervertrag zur Vermittlung einer Wohnung geschlossen wird: 

  • bei einer erfolgreichen Vermittlung können Maklergebühren entstehen, wenn der Makler für die Vermittlung der Wohnung vom Eigentümer / Vermieter keinen Auftrag hatte. 

Wohnungsvermittlung im Auftrag des Vermieters - keine Maklergebühren von Mietern

Hatte der Makler einen Auftrag zur Vermittlung vom Vermieter / Eigentümer, dann hat der Auftraggeber die Maklergebühren zu zahlen, nicht der Wohnungssuchende.
​​​​​​​Maklerprovision zahlt Auftraggeber

Wohnungssuchender klagt auf Rückerstattung einer an Makler gezahlten Gebühr

Ein Wohnungssuchender klagte auf Rückerstattung der gezahlten Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro plus Mehrwertsteuer. 

Das Amtsgericht Oldenburg (Urteil v. 19.06.2018, Az. 7 C 7485/17) hat den Makler zur Rückzahlung verurteilt. 

Makler beruft sich für die Bearbeitungsgebühr zur Wohnungssuche auf Individualvereinbarung

Auch wenn die „Bearbeitungsgebühr“ als individuelle Vereinbarung zwischen Mietinteressenten und Makler formuliert ist, so handelt es sich trotzdem um eine unzulässige Vermittlungsgebühr, so das AG Oldenburg.

Hinweis


Haben Wohnungssuchende an einen Makler ähnliche Gebühren bezahlt:

  • Die Rückforderung ist nachträglich noch möglich.
    Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren.