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Mängel an Heizung der vermieteten Eigentumswohnung

Der Eigentümer einer Eigentumswohnung muss auch für eine ausreichende Beheizung der vermieteten Wohnung sorgen, wenn die mitvermietete Heizung in der Mietwohnung nicht warm genug ist bzw. nicht ausreichend heizt.

Eigentumswohnung - der Vermieter muss für ausreichende Beheizung der Wohnung sorgen

Wurde eine Eigentumswohnung in einem größeren Haus mit Zentralheizung gemietet, dann gehört die Heizung allen Eigentümern gemeinsam.

Trotzdem ist der Vermieter / Eigentümer dafür verantwortlich, dass die gemeinsame Heizungsanlage ordentlich funktioniert, ausreichend heizt.

Der Eigentümer, Vermieter der Wohnung muss sich dann darum kümmern, dass die im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft stehende Heizung repariert wird.
Heizung geht nicht, kalte Wohnung - Wie warm muss es sein? 

Heizungsausfall in gemieteter Eigentumswohnung - wer ist für den Mangel zuständig?

Fällt die Zentralheizung aus oder heizt nicht richtig, dann sollte dies bald wie möglich dem Vermieter / Eigentümer der Wohnung mitgeteilt werden.
Mangel anzeigen, Rechte geltend machen
Sie sollten nachweisen können, dass der Vermieter Ihre Mangelanzeige erhalten hat:

Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern 
Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe 

  • Sie sollten auch die Hausverwaltung informieren (z.B. Kopie des Schreibens an den Vermieter übersenden), auch wenn davon auszugehen ist, dass auch in anderen Wohnungen die Heizung nicht funktioniert.
  • Erst ab Zugang der Mängelanzeige bei Ihrem Vermieter sind Sie zur Vornahme einer Mietminderung berechtigt:
    Heizung - kalte Mietwohnung, Wohnung nicht warm - Mietminderung 

Meldung des Heizungsausfalls für eine gemietete Eigentumswohnung an Vermieter

Zwar kommt in solchen Fällen manchmal vom Vermieter die Angabe "Für die Heizung bin ich nicht zuständig, da kann ich gar nichts machen", oder der Vermieter reagiert gar nicht - Mieter haben den Anspruch gegen den Eigentümer / Vermieter ihrer Wohnung die Reparatur durchzusetzen.

Als Mieter einer Eigentumswohnung Anspruch auf Reparatur der Heizung durchsetzen

Rechtlich bestehen die Ansprüche nur gegenüber dem Vermieter, und dieser ist dann verpflichtet, für die Beheizbarkeit der Wohnung zu sorgen.​​​​​​​

  • Kann der Vermieter / Eigentümer den Mangel nicht allein beheben, dann muss er sich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft darum kümmern.

Meldung des Heizungsausfalls an den Hausverwalter, Wohnungsverwalter

Es ist sinnvoll auch den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (nachweisbar) zu informieren. Dieser kann möglicherweise direkt überprüfen, was an der gemeinsamen Heizungsanlage nicht in Ordnung ist, vielleicht sogar gleich dafür sorgen, dass sie wieder in Gang kommt.

  • Rechtlich ist der Verwalter aber nicht zum Handeln verpflichtet.

Heizung in der Wohnung funktioniert nicht richtig - Wohnung muss ausreichend warm sein

Es gibt keine ausdrückliche Regelung im Gesetz, welche Raumtemperatur in Wohnungen gewährleistet sein muss.

  • Aber die meisten Gerichte verlangen, dass eine vom Vermieter betriebene Heizung tagsüber (6 bis 23 Uhr) die Wohnräume mindestens auf 20 Grad Celsius oder sogar 21 Grad Celsius beheizt.
  • Ab 23 Uhr kann die Heizungstemperatur abgesenkt werden, dann reichen in der Regel 18 Grad Celsius.
  • Auch außerhalb der Heizperiode besteht ein Anspruch auf Inbetriebnahme der Heizung,  wenn es mehrere Tage empfindlich kühl wird.

Mit der Mängelmeldung sollten Sie die Mietzahlung unter Vorbehalt stellen, damit Sie bei längerem Heizungsausfall eine Mietminderung auch nachträglich durchsetzen können.

Hinweis


Im Fall einer kalten Wohnung sollten betroffene Mieter möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es kommt sogar in Betracht, eine einstweilige Verfügung zu beantragen:
Einstweilige Verfügung - Zentralheizung muss Vermieter in Ordnung bringen .


Redaktion


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