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Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten

Mieter haben in ihrer Wohnung das Hausrecht, das der Vermieter und auch der Verwalter und auch andere Personen beachten müssen.

Der Hausfrieden gilt auch in der Mietwohnung und ist vom Vermieter, Verwalter einzuhalten

Vermieter und Verwalter dürfen z.B. nicht ohne weiteres verlangen, dass sie einfach mal in die Wohnung kommen, einfach mal die Wohnung besichtigen.

Nur ausnahmsweise dürfen Vermieter oder Verwalter die Wohnung ohne Erlaubnis betreten

In einigen Fällen sind Mieter verpflichtet, dem Vermieter (oder dem Verwalter) das Betreten der Wohnung zu erlauben, z.B. in einem Notfall - wie einem Rohrbruch
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter - bei Gefahr kurzfristig möglich 

    Hausrecht als Mieter wahrnehmen - Vermieter oder Personen aus der Wohnung weisen

    Haben Mieter den Vermieter oder vom Vermieter beauftragte Personen in die Wohnung gelassen, dann sind diese Personen Gäste.

    • Im Rahmen eines Fehlverhaltens können Mieter ihr Hausrecht wahrnehmen, Personen aus ihrer Wohnung weisen.

    Hausrecht wahrnehmen - Mieter kann Personen zum Verlassen der Wohnung auffordern

    Kommt es zu unliebsamen Vorfällen, dann können Mieter deswegen verlangen, dass die Personen die Wohnung sofort verlassen, zum Beispiel wenn eine Person beleidigend wird, oder wenn der vereinbarte Zweck des Besuchs überschritten wird.

    • Selbst, also mit sanfter Gewalt, für das Verlassen unerwünschter Personen aus der Wohnung zu sorgen, das kann mal gut gehen, wie ein Urteil zeigt, ist aber nicht zu empfehlen:
      Besichtigung - Mieter setzt seinen Vermieter einfach vor die Tür
    • Ist es zu einer solchen Situation gekommen: So bald wie möglich genau aufschreiben, was geschehen ist, wer was gesagt oder getan hat, welche Zeugen es gibt.

    Als Mieter Personen aus der Wohnung verweisen - Personen folgen nicht der Aufforderung

    Verlassen unerwünschte Personen trotz Aufforderung nicht die Wohnung, dann sollte man möglichst nicht selbst tätig werden, sondern die Polizei rufen.

    Es ist sinnvoll, umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
    Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht 

    Hausrecht als Mieter durchsetzen - gut, wenn eine Zeuge vorhanden ist

    In solchen Fällen sollten Mieter dafür sorgen, dass ein Zeuge /eine Zeugin beim Termin in der Wohnung anwesend ist, oder vielleicht wenigstens die Situation am Telefon verfolgen kann.

    Mithören am Telefon: 




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