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Schaden - als Mieter bei Gefahr in Verzug Auftrag erteilen

Ist Gefahr im Verzug, dann dürfen Mieter selbst sofort handeln, z.B. einen Auftrag für erste Notmaßnahmen, Notreparaturen erteilen, die z.B. einen weit höheren Sachschaden verhindern oder um Personenschäden zu verhindern. 

Als Mieter sofort einen Notdienst für erste Maßnahmen an der Mietwohnung, Haus beauftragen

Der Maßstab für ein solches selbständiges Handeln ist,

  • dass größere Schäden oder Gefahren für Mieter, Besucher, andere Personen abgewendet werden,
  • ein Zuwarten einen Schaden am Haus oder der Wohnung vergrößern würde,
  • die schnelle Information des Vermieters oder seiner Hausverwaltung über einen Schaden, verbunden mit der Aufforderung, ganz schnell Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen, nicht möglich war.

Beispiele


  • Gefahr im Verzug ist z.B. bei einem Wasserrohrbruch.
    ​​​​​​​Wird nicht zeitnah gehandelt, dann kommt es in der Regel zu größeren Schäden durch auslaufendes Wasser, das auch in andere Etagen laufen kann, dadurch einen weit höheren Sachschaden verursacht.
  • Ein schnelles Handeln des Mieters kann auch wegen einer akut gegebenen Gesundheitsgefährdung erforderlich sein. (z.B. wegen einem Wespennest besteht die Gefahr einer Allergie durch einen Wespenstich).
  • Auch bei einem Einbruch kann für erste Sicherungsmaßnahmen ein sofortiges Handeln des Mieters erforderlich sein:
    Wohnungstür bei Einbruch beschädigt - Vermieter muss Tür reparieren

Durch sofortige Reparaturen besteht die Gefahr, dass Beweismittel verloren gehen

Durch selbst in Auftrag gegebene Maßnahmen können Beweismittel für das Bestehen bzw. die Entstehung eines Schadens vernichtet werden: 

  • Es kann dann schwierig sein, festzustellen, welcher Mangel genau bestand, wie dringlich die Beauftragung war. 
  • Sorgen Sie ggf. dafür, dass Zeugen die vor Erteilung einer Notreparatur bestehenden Zustände bestätigen können, machen Sie Fotos und ein Protokoll, das Zeugen unterschreiben.

Sofortmaßnahmen als Mieter - Abwendung eines Schadens an Haus, Grundstück, Personen

Besonders bei Schäden durch ein Unwetter muss oft schnell gehandelt werden (Dach abgedeckt, Baum droht umzustürzen etc.). Aber auch, wenn durch ein Unwetter der Keller überschwemmt ist:
Unwetter - Keller steht unter Wasser, was tun, wer haftet? 

Können Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung nicht erreichen, ist es sinnvoll,

  • die Polizei oder die Feuerwehr zu benachrichtigen,
    Es sollte dann auch "von Amts wegen" festgestellt werden, wie der Zustand, der Schadensfall genau ist. Bitten Sie um eine Kopie des Berichts und das Aktenzeichen.

Mieter beauftragt Reparatur, Arbeiten bei Gefahr im Verzug - Vermieter muss Kosten zahlen

Wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung über einen Schaden, dessen Beseitigung zur weiteren Gefahrenabwehr sehr dringlich war, nicht informiert werden konnte:

Rechnung für Notreparatur bei Gefahr in Verzug  - keine Verrechnung als Mieter vornehmen 

Eine Verrechnung solcher Forderungen mit der Miete sollten Sie nicht vornehmen - es sei denn, der Vermieter hat Ihnen schriftlich bestätigt, dass Sie verrechnen dürfen. 

Schickt Ihnen die ausführende Firma die Rechnung, sollten Sie zunächst die Kopie dieser Rechnung dem Vermieter oder der Hausverwaltung vorlegen und um rasche Begleichung bitten.

Erst wenn die Rechnung von dort bezahlt wird, übergeben Sie das Original der Rechnung der Vermieterseite.

Wenn der Vermieter bereit ist, die Kosten zu übernehmen, kann es erforderlich sein, dass der Handwerker die Rechnung neu (auf den Vermieter) ausschreibt. 

Vermieter über Auftrag für Notmaßnahmen informieren - Mustertext

Informieren Sie den Vermieter schnell über das Schadensereignis, das Ihr sofortiges Handeln erforderlich machte.

Beispiel

"Sehr geehrte ..., am ... beauftragte ich wegen dringend erforderlicher Notmaßnahmen die Firma ... mit der Ausführung einer Notreparatur (ersten Sicherungsmaßnahmen).

Beschreibung des Schadens: ...

Alle Versuche, Sie schnell über den Schaden zu informieren, damit Sie selbst Maßnahmen ergreifen, scheiterten. Daher war es wegen des Ausmaßes des Schadens erforderlich (kein sofortiges Handeln hätte den Schaden vergrößert), dass die von mir/uns beauftragte Firma schnell erste Maßnahmen durchführt. 
(Es ist mir angenehm, wenn Sie sich wegen dem Bezahlen der Rechnung mit der Firma direkt in Verbindung setzen und schnell die weitere Reparatur, Instandsetzung in Auftrag geben;

... die von mir verauslagte Rechnung habe ich in Kopie beigefügt. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf mein Konto... . Sodann übersende ich Ihnen die Rechnung im Original.) ..."



    Redaktion


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