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Vermieter macht keine Reparatur der Mängel in der Wohnung, am Haus

Sind in der Mietwohnung oder am Haus Mängel aufgetreten und wurde der Vermieter aufgefordert, den Mangel zu beseitigen, aber macht der Vermieter keine Reparatur, Instandsetzung, was können Mieter dann tun? Welche Möglichkeiten bestehen für Mieter gegenüber dem Vermieter für die Durchsetzung der Mängelbeseitigung?

Mängelbeseitigung, Instandsetzung der Mietwohnung ist die Aufgabe des Vermieters

Es ist die Hauptpflicht des Vermieters, die Wohnung in mangelfreiem Zustand zu erhalten, § 535 BGB.

Das gilt auch, wenn der Mangel durch den Mieter selbst, seine Mitbewohner oder seine Besucher verursacht worden ist.

Auch dann ist der Vermieter zur Beseitigung des Mangels verpflichtet, kann aber ggf. Schadenersatz fordern.

Voraussetzung für die Mängelbeseitigung - Vermieter muss Aufforderung bekommen

Wurde der Vermieter zur Mängelbeseitigung aufgefordert, und wurde dafür eine angemessene Frist gesetzt, dann sollte der Vermieter innerhalb dieser Frist den Mangel beseitigt haben - oder wenigstens die baldige Beseitigung angekündigt bzw. Maßnahmen dafür eingeleitet haben.

Manchmal geschieht aber auch gar nichts.

Vermieter führt trotz Meldung des Mangels keine Reparatur durch - Vermieter mahnen

Oft ist es, bevor eventuell rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn es sich nicht um eine besonders dringende Beseitigung eines Mangels handelt, sinnvoll noch einmal zu mahnen, und dem Vermieter im Schreiben eine kurze Nachfrist zu setzen.

Kann man vielleicht nicht nachweisen, dass das erste Schreiben den Vermieter erreicht hat, dann kann das durch ein zweites Schreiben ausgeglichen werden, wenn dessen Zustellung nachgewiesen werden kann.

Vermieter macht keine Mängelbeseitigung in der Mietwohnung - Durchsetzung der Reparatur

Geschieht selbst auf eine Mahnung hin nichts, bleibt der Vermieter untätig, wird keine Reparatur durchgeführt, ist noch nicht einmal geplant, dann ist der Vermieter in Verzug. In einem solchen Fall bestehen mehrere Möglichkeiten

Alle nachstehend aufgeführten Möglichkeiten haben ihre praktischen und rechtlichen Tücken, so dass Sie immer anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten, klären, welche Vorgehensweise für eine Mängelbeseitigung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Je nach Art des Mangels: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, parallel zur Durchsetzung einer Mängelbeseitigung, die Bauaufsicht einzuschalten:
​​​​​​​Bauaufsicht kann auch für Mietwohnungen zuständig sein 



Redaktion


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