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Unterschrift unter Arbeitsbericht - Vermieter hat Handwerker beauftragt

Oft sollen Mieter gegenüber einem vom Vermieter beauftragten Handwerker einen Arbeitszettel (Arbeitsbericht) unterschreiben. Viele Handwerker wünschen eine Unterschrift des Mieters unter dem Arbeitsbericht. Wie soll man als Mieter mit dieser Situation umgehen?

Handwerker legt Arbeitszettel, Arbeitsnachweis dem Mieter zur Unterschrift vor

Darauf sind häufig Einzelheiten eingetragen, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung ausgeführt wurden, welche Teile verwendet wurden und es wird der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende eingetragen.

Handwerksfirmen, die vom Vermieter z.B. für die Mängelbeseitigung beauftragt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber (dem Vermieter, der Hausverwaltung) nachweisen, welche Arbeiten gemacht wurden, und bei einer Arbeit mit Stundenvergütung braucht auch die Firma die Angaben, wie lange Arbeiten gedauert haben.

Arbeitsbericht unterschreiben, wenn man mit der Leistung des Handwerkers nicht zufrieden ist?

Besonders dann, wenn man mit einer Leistung nicht zufrieden ist, vielleicht ein Mangel nur zum Teil beseitigt wurde, soll man dann eine Unterschrift unter den Arbeitsbericht leisten?

Es stellt für Mieter kein Risiko dar - Sie können den Arbeitszettel auch mit einem Kommentar versehen, z.B. der Handwerker hat die Arbeit nicht vollständig erbracht.
Mängelbeseitigung - Reparatur erfolglos, Handwerkerpfusch

  • Mieter können den Arbeitsbericht unterschreiben, auch eine Bemerkung auf den Bericht schreiben.
  • Es kann auch auf dem Bericht die Bemerkung erfolgen, dass bei der Reparatur der Handwerker einen Schaden verursacht hat. Egal, ob der Handwerker dann noch eine Unterschrift wünscht, oder nicht mehr:
    Der Schaden muss dem Vermieter als Auftraggeber mitgeteilt werden, auch wenn Sie erst später einen von der Firma verursachten Schaden feststellen. Es kann sich dabei ja auch um einen Schaden an Ihrem Eigentum handeln:
    Vermieter beauftragt Handwerker, dieser verursacht einen Schaden  

Stundennachweis, Leistungen der Handwerksfirma als Mieter bestätigen, unterschreiben

Es gibt für Mieter keine Verpflichtung einen Arbeitsbericht zu unterschreiben.

  • Es schadet aber auch nichts, wenn Sie unterschreiben, wenn z.B. nur die Bestätigung der aufgewendeten Arbeitszeit verlangt wird.
  • Wenn es um komplizierte Arbeiten geht, die Sie gar nicht überblicken können, kann ein Zusatz sinnvoll sein:
    "Eine Abnahme der ausgeführten Arbeiten erfolgt durch den Vermieter / die Verwaltung".
  • Wenn Ihrer Ansicht nach die Arbeiten nicht zum Erfolg geführt haben, sollten Sie den Zusatz hinzufügen:
    "Mangel (Mängel) nicht beseitigt / Mangel (Mängel) nur zum Teil beseitigt".

Arbeitsbericht des Handwerkers - Durchschrift, Kopie bekommen

Sie können verlangen, dass Ihnen eine Durchschrift des Arbeitsberichts, den Sie unterschreiben sollen, übergeben wird.

  • Ist der Handwerker dazu nicht bereit, dann leisten Sie einfach keine Unterschrift.

Gibt es zu dem Arbeitsbericht keine Durchschrift, dann versuchen Sie, den Bericht zu fotografieren.

​​​​​​​Arbeitsbericht unterschrieben - der Handwerker hat Mängel aber nicht beseitigt

Wenn Ihnen erst später, nachdem der Handwerker weg ist, klar wird, dass der Mangel in Wahrheit gar nicht - oder nicht vollständig - beseitigt ist, dann hindert Sie eine geleistete Unterschrift auf dem Arbeitszettel nicht, das gegenüber dem Vermieter zu beanstanden.

  • Sie sollten dies zeitnah gegenüber dem Vermieter reklamieren. 

Handwerker hat Mängel nicht oder nur zum Teil beseitigt - Mietminderung weiterhin möglich

Das Recht auf Mietminderung besteht weiterhin, wenn der Mangel die Nutzung der Wohnung immer noch erheblich einschränkt.

Ist der Mangel nur zum Teil beseitigt, dann kann sich daraus ergeben, dass die Nutzung der Wohnung nicht mehr so stark eingeschränkt ist, wie vor der Teilbeseitigung. Daraus kann sich dann ergeben, dass nur eine geringere Mietminderung möglich ist. 


Redaktion


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