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Kosten Instandhaltung, Instandsetzung im Wohnungsmietrecht

Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung seiner Häuser und Wohnungen muss der Eigentümer, der Vermieter, selbst tragen.

Reparaturen, Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung sind Kosten des Vermieters

Der Vermieter kann diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen, weder als Betriebskosten, noch im Rahmen einer Modernisierung.

Instandhaltung und Instandsetzung - mietrechtlich meinen die Begriffe dasselbe

Letztlich meinen die Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung aus rechtlicher Sicht dasselbe.

  • Es sind diejenigen Kosten, die aufgewendet werden müssen, damit  bauliche und sonstige Mängel beseitigt werden, die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen am Haus und an der Wohnung entstehen.
  • Gemeint sind damit Reparaturen, die nötig sind, um den ordentlichen Zustand zu erhalten oder wieder herzustellen.

Beispiele für Instandhaltung und Instandsetzung bei Modernisierung

Beispiele für Instandsetzungsarbeiten, die unter anderem im Zusammenhang mit Modernisierungen eine Rolle spielen, sind etwa Reparaturen an Fenstern wie der Ersatz von Dichtungen, Verschlüssen und Wasserschenkeln oder Arbeiten zur Herrichtung der Fassade wie Reinigung, Graffitientfernung, Anstrich und Verputzarbeiten.

Beispiele für Abgrenzung von Instandsetzungsarbeiten und Betriebskosten

Bei Instandsetzungsarbeiten, die im Rahmen von Betriebskosten von Bedeutung sind, geht es z.B. um

- Hauswartstätigkeiten (größere und kleinere Reparaturen, etwa an Türschließanlagen, Lichtschaltern, Spülkästen, Auswechseln von Glühbirnen):
Hausmeister - welche Kosten sind Betriebskosten des Mieters? 

- Arbeiten an Aufzügen, um die Betriebsbereitschaft zu erhalten, Austausch von Kleinteilen: Betriebskosten Aufzug - welche sind zu zahlen? 

- Heizungsarbeiten, sofern es sich nicht um Wartung handelt

- Erneuerung und Reparaturen an Holzbänken, Spielgeräten, Sandkästen:
Betriebskosten für Sandkasten und Spielplatz - alle Mieter zahlen 

- Beseitigung von Rohrverstopfungen, Reparaturen an Entwässerungsanlagen, Rohrreinigungen: Beseitigung von Verstopfungen, Rohrreinigung als Betriebskosten 

Hinweis


In diesem Bereich sind die Einzelheiten oft ungeklärt und strittig, so dass hier nur ein erster Überblick gegeben werden kann.