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Mängelbeseitigung durch Vermieter - wie muss die Mietwohnung sein?

Ist die Mietwohnung, nicht so, wie sie nach dem Gesetz, dem Mietvertrag oder nach der Ãœblichkeit sein soll, dann spricht man von einem Mangel. Es kommt dann darauf an, ob ein Mangel vorliegt, den der Vermieter beseitigen muss, weil die Wohnung nicht dem vom Mieter zu erwartendem Zustand entspricht.

Mängelbeseitigung - Zustand der Mietwohnung - Mängel müssen beurteilt werden

Der Vermieter muss die Wohnung instandhalten:
Reparaturen, Mängel beseitigen - Pflicht des Vermieters 

Darin stecken drei Fragen:

  • Wie soll die gemietete Sache sein?
    Es geht dabei um die Feststellung der Sollbeschaffenheit oder des Sollzustands.
  • Wie ist der Zustand tatsächlich?
    Ist der Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt?
  • Welche Gebrauchsbeeinträchtigung ist von Mietern hinzunehmen, welche nicht mehr?
    Ist der Mangel
    erheblich

Die Sollbeschaffenheit - welchen Zustand der Wohnung hat der Vermieter zu gewährleisten?

Für die erste Frage, wie die gemietete Sache sein soll, genauer gesagt, welchen Zustand der Wohnung und des Hauses der Vermieter schuldet, ist wichtig festzustellen. Dazu muss der Mietvertrag geprüft werden, was genau im Vertrag vereinbart ist. 

Es spielt eine Rolle, welche Ausstattung der Wohnung bei Beginn des Mietvertrages vorhanden war, denn die gilt im Zweifel als mitvermietet, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt ist.

Sollzustand der Mietwohnung, Regelungen im Gesetz - Gerichte entscheiden zu Einzelfällen

Ist im Mietvertrag eine genaue Regelung nicht enthalten, dann kommt es darauf an, ob es Vorschriften im Gesetz oder einer Verordnung gibt, die dies unmittelbar regeln. 

  • Ist auch dort nichts Genaues zu finden, kommt es darauf an, was der Mieter als übliche Leistung vom Vermieter erwarten darf. 

Von großer Bedeutung ist dafür die Rechtsprechung, die jeweils immer Einzelfälle entscheidet.

Die Urteile können oft nicht einfach auf andere Fälle übertragen werden.

Mängel der Wohnung - Abgleich des Sollzustandes mit Istzustand für Feststellung von Mängeln

Diesem Sollzustand wird dann der sogenannte Istzustand gegenübergestellt, also gefragt: 

Beseitigung von Mängeln in der Wohnung, die zu den Kleinreparaturen zählen

Für die Behebung von Mängeln, die unter die Kleinreparaturen fallen, ist ebenfalls der Vermieter zuständig. Mieter sollten Kleinreparaturen nicht selbst beauftragen.
Kleinreparaturen als Mieter beauftragen? Besser nicht!



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