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Schlechte Leistung des Hausmeisters - was tun? Betriebskosten kürzen?

Erledigt der Hausmeister schlecht oder nicht ordentlich seine Arbeitsbereiche im Haus, der Wohnanlage, so kann das für Mieter ein Mangel sein, aber zunächst muss man als Mieter feststellen, welche Aufgaben der Hausmeister hat.

Schlechte Leistung des Hausmeisters - welche Aufgaben muss der Hauswart erledigen?

Dafür kann eine Belegeinsicht zu der Betriebskostenabrechnung notwendig sein.

Der Vertrag des Hausmeisters kann eingesehen werden, wenn Hauswartskosten als Betriebskosten berechnet werden (auch die Verträge anderer Dienstleister, die Hausmeistertätigkeiten machen).

Daraus ergibt sich, wer was zu erledigen hat.

Zu prüfen ist der Umfang der Hauswartstätigkeit oder eines Fremddienstleisters:

  • Ist der Hauswart allein für Ordnung und Sauberkeit im und am Haus zuständig und dafür, dass alles funktioniert?
  • Beschäftigt der Vermieter einen externen Reinigungsdienst, eine Wartungsfirma für kleine Reparaturen, eine Firma für die Aufzugswartung, eine Gartenbaufirma, einen Winterdienst

Hauswart in einem Mietshaus, einer Wohnanlage macht seine Aufgaben schlecht, nicht richtig

  • Mieter können dem Hausmeister oder einem beauftragten Dienstleister keine "Weisungen" erteilen, da sie nicht Arbeitgeber bzw. Auftraggeber sind.
  • Ãœber schlechte bzw. nicht ausgeführte Leistungen müssen Mieter den Vermieter informieren.
  • Und Sie müssen sich die Mühe machen, im Einzelnen aufzulisten, welche Arbeit wann schlecht ausgeführt worden ist. 

Betriebskostenabrechnung - Betriebskosten Hausmeister wegen schlechter Leistung kürzen

Mieter sind nicht berechtigt, bei der späteren Betriebskostenabrechnung einfach einen Teil der Hauswartskosten herauszurechnen, zu kürzen. Es ist auch nicht möglich, die Kostenumlage insgesamt nicht anzuerkennen, weil der Hauswart seine Arbeit nicht ordentlich macht:
Hausreinigung nicht ordentlich, nicht sauber - Betriebskosten kürzen?


Betriebskosten Hausmeister - Pauschalvertrag ist keine Grundlage

Nicht ordentliche Tätigkeit des Hausmeisters kann zur Mietminderung berechtigen

Hilft die Mitteilung an den Vermieter nicht, so kommt eine Mietminderung in Betracht.

Es ist aber davon abzuraten, einfach die Miete zu kürzen, sicherer ist die Zahlung unter Vorbehalt.

Denn durch eine vorgenommene Kürzung der Hauswartkosten entstehen für Mieter zunächst tatsächlich Mietschulden, die der Vermieter als Forderung durchsetzen kann, denn es gibt zu diesem Zeitpunkt meist keine Entscheidung über die Höhe einer zulässigen Mietminderung oder der Vermieter hat eine Mietminderung anerkannt, man konnte sich gütlich einigen:
Höhe der Mietminderung für Wohnung gerichtlich feststellen lassen

Bestehen auch andere, bzw. bestehen Forderungen des Vermieters in einer entsprechenden Höhe, so kann es zu einer Kündigung kommen:
Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter

Mangelhafte Leistung des Hausmeisters im Mietshaus, der Wohnanlage

Mieter sollten sozusagen ein Tagebuch, ein Protokoll führen und notieren, welche Arbeiten wann schlecht bzw. nicht ausgeführt wurden, was genau zu beanstanden ist.
Fragen Sie die Mieter der anderen Wohnungen, ob das ebenso gesehen wird - ein gemeinsames Protokoll über einige Wochen ist viel aussagekräftiger, und Sie brauche möglicherweise Zeugen.

Schlechte Leistung des Hausmeisters - muss der Vermieter Betriebskosten deshalb kürzen?

Werden Mietern mit der Betriebskostenabrechnung zu hohe Kosten für den Hausmeister belastet, weil dieser bzw. ein beauftragter Dienstleister eine sehr mangelhafte Leistung erbracht hat, dann kann der Vermieter im Rahmen des von ihm einzuhaltenden Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet sein, die Hausmeisterkosten zu kürzen:
Betriebskostenabrechnung - Kürzung von Betriebskosten. 

  • Betriebskosten für einen Hausmeister bzw. einen Fremddienstleister dürfen nicht zu hoch sein, der Vermieter muss das Wirtschaftlichkeitsprinzip einhalten.