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Einbauküche Mietwohnung - Spülmaschine, Herd, Kühlschrank defekt? 

Befindet sich in einer Mietwohnung eine zur Wohnung gehörende Einbauküche (die Küche ist beim Einzug vorhanden, ist kein Eigentum des Mieters), dann ist in der Regel der Vermieter für die Instandhaltung, Reparatur der Küche zuständig.

Einbauküche der Mietwohnung gehört dem Vermieter - Pflicht zur Instandhaltung

Die Pflicht zur Instandhaltung betrifft bei einem Defekt z.B. auch die Einbauschränke, die elektrischen Geräte z.B. Spülmaschine, Herd, Kühlschrank usw., wenn es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt.

Kleinreparaturklausel - Übernahme von Reparaturen an der Küche kann Sache des Mieters sein

Ist eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wirksam vereinbart, dann kommt es darauf an, ob es sich bei dem Mangel oder Schaden wirklich um eine "Kleinreparatur" entsprechend dieser Regelung handelt.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - was ist zu beachten? 
Kleinreparaturklausel - erlaubter Betrag, Kosten für eine Reparatur

Sind Kleinreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen, dann sind solche vom Mieter zu zahlen. Dies kann z.B. auch auf die Reparatur einer Armatur der Küche zutreffen, oder die Reparatur, Austausch eines Griffes an einem Küchenschrank.

Im Mietvertrag steht, dass die Küche und die elektrischen Geräte nicht mitvermietet sind

In Mietverträgen finden sich in den letzten Jahren häufiger Vereinbarungen, dass die Einbauküche dem Mieter unentgeltlich überlassen wurde, die Küche "nicht mitvermietet" ist, der Mieter deshalb alle anfallenden Reparaturen auf seine Kosten übernehmen muss. 

  • Ob eine solche Regelung zwischen Mieter und Vermieter wirksam zustande gekommen ist, sollte anwaltlich geprüft werden. 
  • Wird die Unwirksamkeit festgestellt, dann ist der Vermieter für Reparaturen (außerhalb der Kleinreparaturklausel) zuständig.

Für die Einbauküche der Mietwohnung besteht ein Leihvertrag - Reparaturen soll Mieter zahlen

In manchen Mietverträgen oder auch als gesonderte Vereinbarung zum Mietvertrag gibt es Regelungen, dass die im Eigentum des Vermieters stehende Küche im Rahmen eines Leihvertrages für die Dauer des Mietverhältnisses vom Mieter unentgeltlich genutzt werden darf.
​​​​​​​Einbauküche an Mieter verliehen - Leihvertrag, nicht mitvermietet 

  • Der Mieter soll dadurch während der Dauer des Mietvertrags verpflichtet sein, für anfallende Reparaturen, sogar für die Ersatzbeschaffung eines (gebrauchten) Gerätes zuständig zu sein, wenn eine Reparatur nicht möglich bzw. unwirtschaftlich ist.

Regelung über geliehene Einbauküche im Mietvertrag der Wohnung nicht immer wirksam

  • Es kann sich lohnen, Regelungen über eine "unentgeltlich geliehene" Einbauküche anwaltlich prüfen zu lassen. 

Wäre die Regelung unwirksam (für eine wirksame Individualvereinbarung gelten hohe Anforderungen), dann sind die Kosten für erforderliche Instandsetzungen, Reparaturen (außerhalb einer ggf. wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel Sache des Vermieters.