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Hausmüll entsorgen - Mülltonnen oft voll, zu wenig Müllbehälter

Vermieter müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Mieter ihren Hausmüll entsorgen können. Dafür sind Mülltonnen in ausreichender Zahl bzw. entsprechend große Müllbehälter für die Hausmüllentsorgung den Wohnungsmietern zur Verfügung zu stellen.

Hausmüllentsorgung für Mieter nur unzureichend möglich - immer volle Mülltonnen

Solche Zustände können zu unangenehmen Wohnsituationen führen:

Von Mietern abgestellter Hausmüll neben den Mülltonnen stinkt unangenehm, lockt Ungeziefer, Ratten an.

Kommt es immer wieder vor, dass der Hausmüll wegen unzureichender Müllbehältnisse nicht entsorgt werden kann, die Behälter immer wieder voll sind, und wurde dies dem Vermieter als Mangel mitgeteilt, so kann eine Mietminderung möglich sein.

Es kann vorkommen dass nach Feiertagen, z.B. nach den Weihnachten, Mülltonnen überfüllt sind.

  • Dies alleine ist kein Grund, dass der Vermieter sich dann um mehr Mülltonnen kümmern muss.

Ständig überfüllte Mülltonnen im Haus - Höhe einer Mietminderung

Sind die Mülltonnen ständig oder sehr häufig überfüllt, dann liegt ein Mangel vor, den der Vermieter beseitigen muss.

  • Die Beseitigung des Mangels ist dann in der Regel nur durch mehr oder größere Müllbehältnisse möglich.
  • Gerichte haben in solchen Fällen Mietern eine Mietminderung zwischen 5 und 10 Prozent zugesprochen, da eine nicht ausreichend vorhandene Möglichkeit der Müllentsorgung als erheblicher Mangel eingestuft wurde.
  • Ist die Umlage der Betriebskosten auf den Mieter vereinbart, dann können durch weitere Mülltonnen zusätzlich entstehende Kosten für die Hausmüllentsorgung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Gewerbemieter, Läden nutzen die Hausmülltonnen für die Müllbeseitigung, Müllentsorgung

Werden die Hausmülltonnen von im Haus befindlichen Gewerbe für die Müllentsorgunge genutzt, so ist dies von den Wohnungsmietern nicht hinzunehmen.

Dies ist ein dem Vermieter mitzuteilender Mangel.

Der Vermieter muss in solchen Fällen geeignete Maßnahmen treffen, damit dies unterbleibt.

Müllentsorgungskosten der Gewerbemieter sind für Wohnungsmieter keine Betriebskosten

Für das Gewerbe aufgestellte Mülltonnen und die Müllentsorgung müssen die Mieter der Wohnungen nicht bezahlen.

Müllentsorgungskosten für das Gewerbe sind aus den Betriebskosten der Müllbeseitigung immer vom Vermieter herauszurechnen, bzw. abzuziehen, müssen von den Wohnungsmietern nicht bezahlt werden.  



Redaktion


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