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Tauben auf Balkon, Terrasse - Nutzung der Wohnung beeinträchtigt

Halten sich viele Tauben direkt an bzw. im Bereich der Wohnung auf, nisten dort vielleicht sogar, dann kann das zu einer Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung führen und ein erheblicher Mangel sein.

Tauben beeinträchtigen die Nutzung der Wohnung 

Besonders Wohnungen in oberen Stockwerken eines Hauses sind manchmal stark durch Tauben beeinträchtigt. Wenn viele Tauben sich dort immer wieder niederlassen, kann ein Balkon unbenutzbar werden, man kann Fenster nicht offen stehen lassen, weil Tauben hineinfliegen, und es kann zu starken Verschmutzungen kommen.

Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung durch Tauben dem Vermieter mitteilen

Tauben können die Nutzung der Mietwohnung stark beeinträchtigen. Dies sollten Mieter ihrem Vermieter anzeigen und ihn auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, dass die Tauben vertrieben werden.

Tauben werden von Nachbarn, anderen Mietern angelockt 

Werden die Tauben angelockt, weil ein Nachbar sie füttert, dann kann für Mieter ein Anspruch gegen den Vermieter bestehen, auch gegen dieses Verhalten eines Nachbarn vorzugehen: 
Wenn Mieter Tauben, andere Tiere füttern - Vermieter kann abmahnen

Tauben - Füttern kann zur Kündigung des Mietvertrags führen 

Verschmutzungen durch Tauben auf Balkon, Terrasse, Fenster

Ist es zu starken Verschmutzungen gekommen, dann sollte der Vermieter aufgefordert werden, diese fachmännisch zu beseitigen.

  • Mieter müssen umfangreiche Verunreinigungen nicht selbst beseitigen, sollten dies dem Vermieter überlassen.

Beseitigung von Taubenkot, Nestern im Bereich der Wohnung - Gesundheitsgefahr

Taubenkot, Nester, Federn von Tauben können Krankheitskeime bzw. Taubenzecken enthalten, die eine Gesundheitsgefahr darstellen: 
Taubenkot auf Balkon - Vermieter muss handeln 

Besonders beim Reinigen eines mit Taubenkot verschmutzten Balkons oder auch von starken Ablagerungen auf dem Fenstersims, oder auch bei der Entfernung eines Nestes aus dem Fensterbereich bestehen Gesundheitsgefahren. 

Mindestens eine Staubschutzmaske und Handschuhe sind dringend anzuraten. Besser ist die Beseitigung der Ablagerungen und Nester durch eine Fachfirma.

Hinweis


Das intensive Vorhandensein von Tauben oder Verschmutzungen kann auch zu einem Anspruch auf Mietminderung führen: 
Vermieter muss bei Taubenbefall handeln - Mietminderung

In diesem Falle sollte nicht einfach Miete einbehalten oder gekürzt werden: 

Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?

Mieter muss Taubenkot auf Balkon beseitigen und darf auch die Miete nicht mindern

Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass Mieter bei Verunreinigung des Balkons mit Taubenkot vom Vermieter nicht verlangen kann, den Taubenkot zu beseitigen und deswegen auch keine Mietminderung möglich ist, Urteil v. 25.10.2022, Az. 94 C 21/22.

Das Gericht stellte fest, der Vermieter sei nicht verpflichtet, das Einfliegen von Tauben und eine mögliche Verunreinigung zu verhindern, denn der Vermieter habe darauf grundsätzlich keinen Einfluss.

Es handele sich um ein allgemeines Risiko, welches nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters falle, zumal die Wohnung auch ohne Abwehreinrichtungen gegen Tauben (z.B. ein Taubennetz) angemietet wurde.

Bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte über den Beseitigungsanspruch bei Verschmutzungen von Balkonen durch Tauben urteilen werden - es kommt immer auf den Einzelfall an, besonders auch auf den Grad der Verschmutzung eines Balkons durch Taubenkot.


Redaktion


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