Logo

Kein Warmwasser in Mietwohnung - Störung, Ausfall ist ein Mangel

Gibt es Störungen der Warmwasserversorgung der Mietwohnung, so liegt in der Regel ein Mangel vor.

Ist die Wohnung an eine zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen, oder besteht eine vom Vermieter zur Verfügung gestellte Warmwasserbereitung. Der Vermieter muss die ordentliche Versorgung mit Warmwasser sicherstellen.  

Kein warmes Wasser in der Mietwohnung - Mängel und Störungen der Warmwasserversorgung

Eine nicht nur ganz vorübergehende Störung der Warmwasserversorgung beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung und stellt daher einen Mangel dar.

  • Der unangenehmste Fall ist, wenn das Warmwasser völlig ausfällt, z.B. durch eine Störung der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage, oder weil ein Defekt der vom Vermieter gestellten Therme, des Durchlauferhitzers, Boilers in der Wohnung auftritt.

Ausfall Warmwasser am Wochenende - kein Notfall für Beauftragung eines Notdienstes

Der Ausfall des Warmwassers am Wochenende wird nicht als Notfall angesehen, der Mieter berechtigt, einen Notdienst für eine Reparatur zu beauftragen:
Warmwasser ist ausgefallen - Mangel der Mietwohnung 
Als Mieter Notdienst mit Reparatur, Mängelbeseitigung beauftragen 

Mängel Warmwasserversorgung - Wasserdruck, schwankende Temperatur, Zeit für Erwärmung

Ganz unterschiedliche Mängel bei der Warmwasserversorgung kommen vor, z.B.

Mietminderung - es dauert zu lange, bis warmes Wasser aus der Leitung kommt

Es gilt als hinnehmbar, wenn nach einem kurzen Vorlauf von 10 - 15 Sekunden ausreichend heißes Wasser aus der Leitung kommt.

Dauert es länger, und ist das Wasser nicht ausreichend warm, dann ist das ein Mangel, eine Mietminderung kann möglich sein, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt.

Mangel bei zentraler Warmwasserversorgung - Mindesttemperatur des Wassers

Der Grundsatz: Der Vermieter muss ganzjährig nach spätestens 30 Sekunden Warmwasser mit einer Mindesttemperatur von 55 Grad (55° C) zur Verfügung stellen. Dies ist in der DIN 1988-200 geregelt. Mindesttemperatur der Warmwasserversorgung

Manchmal liegt die Ursache für die schlechte Warmwasserversorgung auch an Störungen bei den Kaltwasserleitungen, z.B. an einem zu geringem Wasserdruck.

Störung der Warmwasserversorgung - Beseitigung des Mangels

Ist die Warmwasserversorgung nur eingeschränkt ausgefallenll, wird viel darüber gestritten, wann ein Mangel vorliegt.

Es kommt auf Einzelheiten wie die Art und die Dauer der Versorgungsstörung, das Alter des Hauses, den Zustand bei Anmietung der Wohnung, und auf vertragliche Vereinbarungen an.

Bei totalem Ausfall, oder längerer Störung der Warmwasserversorgung, oder auch wenn die Störungen immer wieder auftreten, sollten Sie den Mangel dem Vermieter schriftlich und nachweisbar mitteilen, ihn zur Mangelbeseitigung auffordern:
Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen 

  • Beseitigt der Vermieter den Mangel nach Aufforderung und Fristsetzung nicht, dann kann eine Klage auf Instandsetzung erhoben werden.
    Nur selten kommt in Betracht, dass Mieter selbst die Beseitigung des Mangels an der Warmwasserversorgung im Wege der Ersatzvornahme in Auftrag geben können, zumal sich der Mangel dann kaum mehr nachweisen lässt. Eine Ersatzvornahme sollte keinesfalls im Alleingang ohne fachliche Beratung umgesetzt werden.

Mietminderung bei Ausfall, Störung der Warmwasserversorgung

Oft ist wegen solcher Störungen eine Mietminderung berechtigt.

  • Bei einem Totalausfall der Warmwasserversorgung im Winter und einer Wohnungstemperatur von nur 15 Grad erkannte ein Gericht auf eine Mietminderung in Höhe von 70 Prozent - dies ist kein Maßstab, oft ist eine von Gerichten zugesprochene Mietminderung geringer, der Einzelfall ist immer entscheidend.

Mietminderung - nicht eigenmächtig von der Miete abziehen

Auch wenn Sie eine Mietminderung für klar berechtigt halten: Ziehen Sie nicht eigenmächtig Beträge von der Miete ab, sondern zahlen Sie die Miete unter Vorbehalt:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?

Zentrale Warmwasseranlage - auf Legionellenbefall prüfen

Bei der Versorgung von Mietwohnungen aus einer zentralen Warmwasserbereitung ist periodisch die Anlage auf Legionellenbefall zu untersuchen. Hat das warme Wasser eine Temperatur von mindestens 55°C oder höher, dann gilt als ausgeschlossen, dass sich Legionellen bilden können.

Hat das warme Wasser z.B. nur eine Temperatur zwischen 30 bis 45 Grad, dann ist die Gefahr für eine Legionellenbildung groß.

  • In der Regel ist alle drei Jahre die Untersuchung auf Legionellen vorzunehmen
  • Dies gilt für alle Immobilien mit Mietwohnungen, die größer als Zweifamilienhäuser sind.  
  • Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Prüfpflicht ausgenommen.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: