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Abtretung der Miete

Grundsätzlich kann der Vermieter die Forderung auf die Miete, die er von seinem Mieter zu bekommen hat, an einen anderen abtreten - das bedeutet, dass eine andere Person, auch eine Bank, die Zahlung der Miete an sich verlangen kann.

Abtretung der Miete durch den Vermieter

Die Zustimmung des Mieters ist dazu nicht erforderlich, der Mieter muss davon zunächst gar nichts erfahren.

Was auch öfter der Fall ist: Der Vermieter kann die Mieten lange im Voraus abtreten, z.B. als Sicherheit für einen Bankkredit für ganz andere Grundstücke oder für irgendwelche Geschäfte.

Sehr häufig ist auch die Abtretung dieser Ansprüche auf die Mieten an einen Käufer des Grundstücks oder den Käufer der Wohnung, wenn der Kaufvertrag geschlossen, aber der Eigentumswechsel noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Abtretung der Miete - Mieter soll Miete an Abtretungsempfänger zahlen

Zunächst einmal erfahren die Mieter von solch einer Abtretung meist nichts.

  • Mieter müssen erst über eine erfolgte Abtretung informiert werden, wenn der Mieter seine Miete an den Abtretungsempfänger zahlen soll.

Bank teilt Mieter mit, dass die Miete vom Vermieter abgetreten ist

Was ist zu tun, wenn Ihnen die XY Bank schreibt:

Beispiel

Ihr Vermieter hat seine Mietforderung an uns abgetreten. Zahlen Sie künftig auf unser Konto...

Für den Mieter / die Mieterin kann das die Unklarheit bringen, dass man nicht weiß, an wen gezahlt werden soll: An den Vermieter, der im Vertrag steht, oder an denjenigen, der behauptet, die Miete sei an ihn abgetreten.

  • Legt Ihnen der Abtretungsempfänger ein Original der Abtretungsurkunde vor, die auch von dem Ihnen bekannten Vermieter unterzeichnet ist, dann müssen Sie nunmehr die Miete an den Abtretungsempfänger zahlen.

Oft erhalten die Mieter aber nur ein Schreiben und bestenfalls eine Kopie der angeblichen Abtretung.

  • Hier ist unbedingt anwaltlicher Rat einzuholen, denn wenn Sie an den Falschen zahlen – und sei es im besten Glauben – müssen Sie unter Umständen noch einmal bezahlen, und im schlechtesten Fall kann derjenige, der das Geld bzw. die Miete nicht bekommen hat, vielleicht sogar den Vertrag wegen entstandener Zahlungsrückstände kündigen.

Vom Vermieter verlangen, dass die Abtretung der Miete bestätigt wird

Sicher können Sie nur dann sein, wenn der Ihnen bekannte Vermieter schriftlich bestätigt, dass er tatsächlich die Forderung abgetreten hat und die Zahlung an den Abtretungsempfänger in Ordnung ist.

  • Lässt sich absolut nicht klären, ob die Abtretung in Ordnung ist, kommt eine Hinterlegung jeder Miete monatlich beim Amtsgericht in Betracht, zugegeben ein sehr umständlicher Weg.   

Wer im Falle einer Abtretung auf ein sogenanntes Sperrkonto einzahlt, riskiert die Kündigung

Keinesfalls darf das Geld einfach auf ein besonderes vom Mieter eingerichtetes Konto eingezahlt werden (in Mieterkreisen gibt es die Vorstellung von einem "Sperrkonto").

  • Die Zahlung auf ein "Sperrkonto" des Mieters nützt rechtlich gar nichts und bringt hohe Risiken.

Dann hat nämlich keiner der möglichen Berechtigten das Geld erhalten, die Miete ist schlicht nicht bezahlt, ein hohes Kündigungsrisiko ist die Folge.


Redaktion


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