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Mietspiegel - Miethöhe für neue Wohnung bei Neuvermietung

Der Mietspiegel einer Gemeinde, einer Stadt, kann auch bei der Neuvermietung, Wiedervermietung einer Wohnung die Höhe der Miete begrenzen.

Mietspiegel soll ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen abbilden

In vielen Gemeinden und Städten gibt es einen Mietspiegel, in dem die ortsübliche Vergleichsmiete erfasst wird. Darin wird erfasst, welche Mieten in den letzten Jahren neu vereinbart wurden.

Qualifizierte Mietspiegel gelten als besonders aussagekräftig.
Aber auch einfache Mietspiegel können ausreichen, die ortsübliche Miete zu bestimmen.

Neuvermietung Wohnung - Miethöhe für neue Mietverträge, wenn es einen Mietspiegel gibt

Bei der Neuvermietung ist der Vermieter nicht direkt an die ortsübliche Vergleichsmiete und den Mietspiegel gebunden.

Handelt sich um ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, wo die Mietpreisbremse gilt, dann sieht aber das Gesetz vor, dass die Miete bei einer Wiedervermietung begrenzt ist.

Tipp

Mietpreisbremse - Miete zurückbekommen, Mietsenkung verlangen

Liegt die verlangte Miete noch deutlich höher über der ortsüblichen Miete, dann kann das zu weiteren Konsequenzen für den Vermieter und zu Rückforderungsansprüchen der Mieter führen:

Wirtschaftsstrafgesetz - Miete nicht höher als 20 Prozent über ortsüblicher Miete

Auch wenn die Mietpreisbremse nicht gilt:

  • Die Miete darf maximal 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sonst liegt eine Mietüberhöhung vor, wenn der Vermieter nicht nachweist, dass er diese Miethöhe zur Deckung seiner laufenden Kosten tatsächlich benötigt.

Mietwucher - wenn die Miete 50 Prozent über der ortsüblichen Miete liegt

Liegt die Miete 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete, dann kann Mietwucher vorliegen:  Mietwucher im Mietrecht

Urteil zu Mietwucher - Miete 50 Prozent über ortsüblicher Miete.

Laufender Mietvertrag  - Bedeutung des Mietspiegels für Miethöhe, Mieterhöhung

Bei laufenden Mietverträgen hat der Mietspiegel eine Bedeutung für Mieterhöhungen, weil der Vermieter keinen Anspruch hat auf Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn damit eine höhere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht werden soll.

Weitere Einzelheiten: Mieterhöhung mit Mietspiegel auf ortsübliche Miete