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Modernisierung - Fördermittel haben Auswirkung auf die neue Miete

Hat der Vermieter eine öffentliche Förderung, Geld aus öffentlichen Kassen, Zuschüsse erhalten, dann kann dadurch die neue Miete, die Miethöhe bei einer Modernisierungsmieterhöhung begrenzt sein.

Öffentliche Förderung wirkt sich auf die Modernisierungsmieterhöhung aus

Einige Bundesländer haben Förderprogramme, durch welche der Eigentümer / Vermieter Geld aus öffentlichen Kassen bekommt, z.B. um bestimmte Modernisierungsmaßnahmen zu fördern. In seltenen Fällen legt auch eine Stadt ein Förderprogramm auf, und es gibt Förderprogramme des Bundes, meist über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Meist muss eine solche öffentliche Förderung - man nennt das auch Drittmittel - bei der Berechnung der Miethöhe berücksichtigt werden.
Modernisierung - Berücksichtigung von Drittmitteln bei der Mieterhöhung 

Modernisierung - öffentliche Förderung ist bei der Mieterhöhung zu berücksichtigen

Es gibt gesetzliche Regelungen für die Drittmittelanrechnung bei

Mieterhöhungen durch Umlage von Modernisierungskosten

und auch bei

Mieterhöhungen in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Modernisierung - Mietbegrenzung als Bedingung im Bescheid über öffentliche Förderung

Heute wird von der Stelle, die eine Förderung gewährt, meist ein Modernisierungsvertrag mit dem Eigentümer geschlossen, manchmal sind die Verpflichtungen auch in einem Bescheid festgelegt.

Es können mit der öffentlichen Förderung weitere Regelungen verbunden sein, z.B. kann vereinbart sein:

  • Ausschluss, Beschränkung von Kündigungsmöglichkeiten, z.B. wegen Eigenbedarfs
  • Mietbegrenzung nach Abschluss der Modernisierung
  • Ausschluss von weiteren Modernisierungen für eine festgelegte Zeit
  • Mietbegrenzung für den Fall der Neuvermietung der Wohnung.

Hinweis


Ob für Ihre Wohnung öffentliche Förderung gewährt worden ist, weiß jedenfalls die Stelle, von der das Geld dafür kam. Möglicherweise kann Ihnen auch die Stadt Auskunft geben. Darüber könnten Sie möglicherweise auch Auskünfte über eine festgelegte Begrenzung erhalten.

Vereinbarte Mietbegrenzung durch Förderung - unmittelbar für Mieter nutzbar?

Lange Zeit haben sich Gerichte geweigert, solche Mietbegrenzungen auch für den einzelnen Mieter anzuerkennen. Es wurde argumentiert, das stehe nur in einem Vertrag zwischen Eigentümer und Förderstelle, der Mieter könne sich darauf nicht selbst berufen.

Hinweis


Wenn in einem Fördervertrag eine Begrenzung der Miete vereinbart ist, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, ob Sie daraus selbst Rechte haben.



Redaktion


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