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Indexmiete, Indexmietvertrag - Mietsenkung wegen Indexänderung

Ist eine Indexmiete für die Wohnung vereinbart, und sinkt der Lebenshaltungskostenindex, dann muss, auch eine Mietsenkung gemäß der mietvertraglich getroffenen Vereinbarungen und der bestehenden gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Indexmietvertrag für Wohnung - es gibt keine zeitliche Beschränkung mehr

Die Vereinbarung einer Indexmiete zwischen Mieter und Vermieter ist seit dem 1.9.2001 zeitlich unbeschränkt möglich.

Gesetzliche Regelungen finden sich im § 557 und 557b BGB.

Indexmiete kann auch für befristeten Mietvertrag, Zeitmietvertrag vereinbart werden

Auch für einen zulässig befristeten Mietvertrag ist die Vereinbarung einer Indexmiete möglich, aber selten.
Zeitmietvertrag, befristeter Mietvertrag - Voraussetzung für Befristung 

Indexmietvertrag - Vereinbarung muss Mietanpassung bei fallendem Index berücksichtigen

Normalerweise steigt der Lebenshaltungskostenindex Jahr für Jahr.

Grundsätzlich muss die Vereinbarung für eine Indexmiete auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass bei einer sinkenden Indexänderung die Miete sinkt

Sinkender Lebenshaltungskostenindex - Mieter können Anpassung der Miete verlangen

Kommt es dazu, dass nach Abschluss eines Mietvertrags mit einer Indexmietvereinbarung der Lebenshaltungskostenindex sinkt, dann können Mieter verlangen, dass auch ihre Miete in entsprechender Weise gesenkt wird.

  • Mieter müssen in diesem Falle die Mietsenkung verlangen, indem Sie schriftlich den Vermieter auffordern, die Miete um den entsprechenden Betrag zu senken.
  • Die Anpassung der Miete müssen Mieter dem Vermieter mitteilen, der Vermieter muss nicht von sich aus eine Anpassung der Miete vornehmen, wenn die Voraussetzung für eine Mietsenkung wegen einer Indexänderung vorliegt.

Gesunkener Lebenshaltungskostenindex - Miete für Wohnung gerichtlich anpassen lassen

Willigt der Vermieter nicht ein, dann können Mieter die Mietsenkung durchsetzen, indem sie bei Gericht darlegen, um wieviel die Miete gesenkt werden muss.

Hinweis


Die Umrechnung von Veränderungen des Lebenshaltungskostenindex in Veränderungen für die Miete, die Erhöhung prüfen oder eine Mietsenkung durchsetzen, ist entsprechend der Vorschriften vorzunehmen.



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