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Forderung gegen den Vermieter - Aufrechnung, Verrechnung mit Miete

Es kann durchaus vorkommen, dass Mieter gegen ihren Vermieter eine Geldforderung haben - z.B. ein Heizkostenguthaben, ein Betriebskostenguthaben oder einen Schadenersatzanspruch. Dann kann eine Aufrechnung, Verrechnung solch einer Forderung mit der monatlich zu zahlenden Miete möglich sein.

Abzug einer Geldforderung gegen den Vermieter von der monatlichen Miete für die Wohnung

Eine Aufrechnung oder Verrechnung von Forderungen ist völlig risikolos, wenn die Forderung durch ein Gericht festgestellt worden ist, oder, wenn man sich mit dem Vermieter einigen kann, Mieter vom Vermieter die schriftliche Bestätigung erhalten, dass der Vermieter mit der Verrechnung einverstanden ist.

Verrechnung eines Betriebskostenguthabens mit der Mietzahlung für die Wohnung

Es ist möglich, Betriebskostenguthaben mit der Mietzahlung zu verrechnen, wenn der Vermieter ein aus einer Betriebskostenabrechnung bestehendes Guthaben nicht überwiesen hat:
Verrechnung Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters

Verrechnung von Forderungen aus einer Mietminderung gegenüber Vermieter mit der Miete

Vorstehendes gilt auch für die Verrechnung einer geforderten Mietminderung für zurückliegende Monate mit laufenden Mietzahlungen, wenn der Vermieter diesen Anspruch ausdrücklich anerkannt hat.

Hat der Vermieter der Mietminderung nicht ausdrücklich zugestimmt und besteht darüber kein Urteil gegen den Vermieter, dann kann sich aus einem Abzug bei der Mietzahlung, je nach Höhe eines geltend gemachten Betrags für eine Mietminderung, das Risiko einer Kündigung für Mieter ergeben.
Mietminderung für frühere Monate - Laufende Miete einfach kürzen?  

Unberechtigte Aufrechnung gegenüber dem Vermieter - Risiko Kündigung Mietvertrag

Eine nicht berechtigte Aufrechnung kann zum Risiko einer Kündigung der Wohnung führen. Ohne Feststellung durch ein Gericht, dass die Forderung tatsächlich besteht, ist es zunächst einmal so, dass eine Mietdifferenz entsteht, Mieter einen Teil der Miete schuldig bleiben. Es können dadurch Mietschulden entstehen, die den Vermieter zur Kündigung der Wohnung berechtigen können:

Das betrifft auch selbst errechnete Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen.

  • Ob eine Forderung vom Gericht anerkannt wird, wissen Mieter im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung oft erst am Schluss des Prozesses. 
  • Bevor Sie von der Mietzahlung eine Ihre Meinung nach berechtigte Forderung abziehen, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
    Manchmal kommt auch ein Zurückbehaltungsrecht für Mietzahlungen in Betracht.

Als Mieter eine Aufrechnung vornehmen - dem Vermieter das Aufrechnen mitteilen

Wird eine Aufrechnung bei einer Mietzahlung vorgenommen, so sollte dem Vermieter im Einzelnen genau erklärt werden, warum weniger Miete gezahlt wird:
Aufrechnung - als Mieter gegenüber dem Vermieter selbst aufrechnen