Logo

Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren für Zahlung der Miete

Die erteilte Einzugsermächtigung, das Lastschriftverfahren bedeutet, dass es Sache des Vermieters ist, die Mieten für die Wohnung vom Konto des Mieters abzubuchen. 

Mietzahlung - es ist vereinbart, dass die Miete mit Einzugsermächtigung gezahlt wird

Der Vorteil einer Einzugsermächtigung ist, dass Mieter nicht an die Mietzahlung zu denken brauchen, und der Vermieter sich nicht auf zu späte oder unvollständige Zahlung berufen kann.

Mietzahlung per Einzugsermächtigung - auf Kontodeckung achten

Damit die Zahlung aufgrund Ihrer Einzugsermächtigung auch erfolgt, muss zum üblichen Zahlungszeitpunkt (meist um den 3. Werktag des Monats) eine ausreichende Kontodeckung vorhanden sein.

  • Liegt keine ausreichende Deckung vor und besteht die Möglichkeit einer Kontoüberziehung, dann wird vielleicht die Zahlung ausgeführt, die Bank berechnet aber hohe Ãœberziehungszinsen.
  • Möglicherweise wird aber die Zahlung auch gar nicht ausgeführt, dann kommen Sie in Zahlungsverzug.

Zahlungsverzug, Mietschulden, können zur Gefahr einer Kündigung des Mietvertrags führen.

Vermieter will während des laufenden Mietvertrags eine Einzugsermächtigung für die Miete

Regt Ihr Vermieter (nach Abschluss des Mietvertrags) die Erteilung einer Einzugsermächtigung an, dann können Sie dieser Bitte entsprechen, müssen aber nicht, wenn dies nicht schon so im Mietvertrag vereinbart ist.

Die nachträgliche Vereinbarung, dass per Einzugsermächtigung gezahlt wird, wäre eine Vertragsänderung.

Einzugsermächtigung - zurückholen der Lastschriftzahlung durch Widerspruch

Eventuell könnte der Vermieter aufgrund der Einzugsermächtigung auch Beträge einziehen, die Sie nicht zahlen müssen, etwa eine Nachzahlung für Betriebskosten, die Sie für überhöht halten oder eine Mieterhöhung, die Sie nicht für berechtigt halten.

Eine Lastschriftzahlung können Sie durch einen Widerspruch zurückholen.

Lastschriftverfahren - Widerspruch bei Ihrer Bank gegen die Abbuchung des Vermieters 

Hat Ihr Vermieter einen zu hohen Betrag abgebucht:

Innerhalb von acht Wochen können Sie an Ihre Bank einen Widerspruch senden. Dadurch wird der per Lastschrift eingezogene Betrag auf Ihr Konto zurückgebucht.

  • In diesem Fall müssen Sie dann unbedingt den von Ihnen für richtig gehaltenen Betrag zeitnah gesondert überweisen.