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Mietpfändung - Zahlung der Miete nicht mehr an den Vermieter

Durch eine Mietpfändung legt ein Gericht fest, dass Sie die Miete nicht mehr an Ihren Vermieter, sondern an einen anderen Empfänger zu zahlen haben.

Mietpfändung durch einen Gläubiger des Vermieters

Hat Ihr Vermieter Schulden, dann kann derjenige, dem Ihr Vermieter Geld schuldet - der sogenannte Gläubiger - nicht nur auf Geld und Vermögen des Vermieters zugreifen, sondern auch auf die Miete einer Wohnung, die Sie dem Vermieter schulden oder auch die Miete eines Hauses.

Mietpfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Der Gläubiger muss dafür beim Gericht nachweisen, dass er ein Urteil oder sonst ein Vollstreckungsrecht hat, und das Gericht erlässt dann einen sogenannten "Pfändungs- und Ãœberweisungsbeschluss". 

Vorläufiges Zahlungsverbot geht der Mietpfändung oft voraus

Oft wird vor der eigentlichen Mietpfändung ein "Vorläufiges Zahlungsverbot" zugestellt.

Schauen Sie in diesem Falle unbedingt hier nach, was Sie beachten müssen: 
Vorläufiges Zahlungsverbot für Mietzahlungen - was ist tun, zu beachten?

Gerichtsvollzieher übersendet Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für laufende Miete

Durch den Gerichtsbeschluss wird Ihre Miete beschlagnahmt, und sie muss dann bis zur Aufhebung des Beschlusses an den Gläubiger gezahlt werden.

  • Eine Mietpfändung geschieht dadurch, dass Ihnen durch einen Gerichtsvollzieher ein Gerichtsbeschluss zugestellt wird mit der Ãœberschrift "Pfändungs- und Ãœberweisungsbeschluss", der sich auf Ihre Mietzahlung bezieht. Das Datum der Zustellung finden Sie auf dem gelben Umschlag rechts oben.
  • Von diesem Datum ab dürfen Sie die Miete nicht mehr an Ihren Vermieter zahlen. Andernfalls kann der Gläubiger verlangen, dass Sie noch einmal zahlen, und zwar diesmal an ihn.
  • Sie müssen an den in dem Beschluss genannten Empfänger zahlen. Meist ist in dem Beschluss ein Konto angegeben.

Mietpfändung ist bis zur Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu beachten

  • Sie müssen diese Mietpfändung so lange beachten, bis Sie wiederum einen Beschluss des Gerichts erhalten, dass die Pfändung aufgehoben ist.

Keine Kündigung, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss befolgt wird

Ihr Vermieter kann, wenn Sie diese Regeln beachten, nicht wegen Nichtzahlung der Miete, wegen angeblicher Mietschulden, kündigen. 

  • Wenn Ihre Miete gepfändet wird, so kann das dafür sprechen, dass auch eventuell bestehende Forderungen, Ansprüche, die Sie gegen den Vermieter haben, gefährdet sind.
    Nehmen Sie unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch.
  • Und immer beachten:
    Heben Sie die Gerichtsbeschlüsse - jeweils mit den Zustellumschlägen - und Ihre Zahlungsbelege gut auf.

Redaktion


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