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Gerichtsvollzieher - vorläufiges Zahlungsverbot für Mietzahlungen

Bekommen Sie ein Schreiben des Gerichtsvollziehers mit der Ãœberschrift:

  •  "Vorläufiges Zahlungsverbot

dann dürfen Mieter die monatliche Miete vorerst nicht mehr an den Vermieter zahlen.

Gerichtsvollzieher übersendet ein vorläufiges Zahlungsverbot für Mietzahlungen

Durch einen Gerichtsbeschluss kann festgelegt werden, dass die Miete, die Sie zahlen müssen, beschlagnahmt wird, und ein Gläubiger Ihres Vermieters das Geld erhalten soll, die sogenannte Mietpfändung: 

Mietpfändung - Nicht an Vermieter, sondern an anderen Empfänger zahlen 

Vorläufiges Zahlungsverbot für die Miete wegen Mietpfändung

  • Damit nicht in der Zeit von dem Pfändungsantrag bis zum Pfändungsbeschluss das Geld
    - hier: Ihre Mietzahlung für den jeweiligen Monat - bezahlt und sozusagen weg ist, kann ein Gerichtsvollzieher ein "Vorläufiges Zahlungsverbot" zustellen.

Bedeutung eines vorläufigen Zahlungsverbots für die Miete - was als Mieter zu beachten ist

Ihre Miete wird damit - man spricht auch von einer Vorpfändung - erst einmal beschlagnahmt, praktisch festgehalten, bis der Mietpfändungsbeschluss erlassen und zugestellt ist.

  • Das "Vorläufige Zahlungsverbot" besagt, dass Sie die Miete nicht an den Vermieter zahlen dürfen. Sie müssen sie erst einmal beiseite legen, Sie dürfen keinesfalls an den Vermieter überweisen. Denn sonst kann der Gläubiger des Vermieters verlangen, dass Sie noch einmal zahlen, diesmal an ihn.

Zahlungsverbot des Gerichtsvollziehers für Mietzahlung gilt für 3 Wochen

Ein vorläufiges Zahlungsverbot gilt drei Wochen.
Es kommt auf das Datum der Zustellung an, dieses Datum ist rechts oben auf dem gelben Umschlag vermerkt, in dem Sie das Zahlungsverbot erhalten haben.
​​​​​​​Nehmen Sie also dieses Datum und rechnen Sie 21 Tage hinzu.

Hinweis

Haben Sie schon vor Erhalt des Zahlungsverbots die Miete an den Vermieter überwiesen, kann Ihnen keiner einen Vorwurf machen.

Ist innerhalb der drei Wochen nach Zustellung des Vorläufigen Zahlungsverbots kein Gerichtsbeschluss über die Mietpfändung bei Ihnen eingegangen, dann ist das vorläufige Zahlungsverbot unwirksam. In diesem Fall sollten Sie die zurückgehaltene Miete umgehend an den Vermieter überweisen.

Nach einem Zahlungsverbot für die Miete folgt Gerichtsbeschluss zur Mietpfändung

  • Normalerweise erhalten Sie innerhalb der drei Wochen eine neue Zustellung, dann den Gerichtsbeschluss über die Mietpfändung
Hinweis


Der Vermieter kann, wenn Sie das vorläufige Zahlungsverbot genau nach diesen Regeln befolgen, keine Kündigung wegen entstandener Mietschulden aussprechen.

Heben Sie den Zustellumschlag, das Vorläufige Zahlungsverbot und Ihre Zahlungsbelege gut auf.



Redaktion


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