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Was ist eine Bruttokaltmiete? - Wohnungsmietvertrag
Die Bruttokaltmiete besteht aus der Nettokaltmiete in der die kalten Nebenkosten, Betriebskosten enthalten sind. Die Heiz- und Warmwasserkosten sind nicht enthalten. Die Bruttokaltmiete wird im Mietvertrag festgelegt.
Bruttokaltmiete - Heizkosten, warme Betriebskosten sind in der Bruttokaltmiete nicht enthalten
In der Bruttokaltmiete sind alle Kosten für die Wohnung enthalten und abgegolten mit Ausnahme der Heizkosten
- bei zentraler Warmwasserbereitung, Warmwasserversorgung auch mit Ausnahme der Warmwasserkosten:
Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten
Beispiel für die Festlegung einer Bruttokaltmiete im Wohnungsmietvertrag
Man spricht von einer Bruttokaltmiete, wenn im Mietvertrag vereinbart ist:
"Die monatliche Miete beträgt 700,00 €. Der Mieter trägt außerdem die Heizkosten, über die gesondert abgerechnet wird."
Um die tatsächlichen monatliche Mietkostenbelastung für die Wohnung zu bestimmen, die durch den Mietvertrag begründet wird, müssen die Heizkostenvorschüsse hinzugerechnet werden:
Vorauszahlung, Vorschuss für Heizkosten, Warmwasser vereinbart
Mieterhöhung für die Wohnung bei einer vereinbarten Bruttokaltmiete
In der Bruttokaltmiete sind alle sogenannten kalten Betriebskosten enthalten.
- Die gesetzlichen Regelungen über Erhöhung der Miete und Begrenzung der Miete beziehen sich fast durchweg auf die Nettokaltmiete, also ohne alle Betriebskosten.
​​​​​​​Erhöhung der Bruttokaltmiete - Überprüfung der Mieterhöhung
- Will man eine Mieterhöhung überprüfen:
Mieterhöhung bei einer Bruttomiete,
so muss festgestellt werden, welcher Anteil der Miete die Nettokaltmiete ist:
Was ist eine Nettokaltmiete?
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