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Miete oder Zuschlag für Stellplatz, Garage der Wohnung 

Wird zu der Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage gemietet, dann kann der Vermieter dafür eine separate Miete bzw. einen Zuschlag für diese Vermietung verlangen.

Zuschlag für Stellplatz, Garage im Wohnungsmietvertrag

Die im Mietvertrag vereinbarte Miete betrifft zunächst einmal nur die Wohnung selbst. Werden weitere Einrichtungen vermietet, dann sind diese oft nicht in der vereinbarten Miete enthalten.

Ist in dem Wohnungsmietvertrag ein Stellplatz oder eine Garage als mitvermietet angegeben, dann wird normalerweise dafür ein gesonderter Zuschlag im Mietvertrag ausgewiesen.

Vermieter schließt separaten Mietvertrag für Stellplatz, Garage

Es kann auch ein separater Mietvertrag über die Garage oder den Stellplatz geschlossen werden.

  • Dann steht die dafür zu zahlende Miete in der Regel in diesem gesonderten Mietvertrag.

Es spielt keine Rolle, ob die beiden Mietverträge geichzeitig abgeschlossen werden oder der eine Vertrag erst später dazu kommt.

An Mieter vermietete Gagrage oder ein Stellplatz befindet sich nicht auf demselben Grundstück

Befindet sich die Abstellfläche nicht auf demselben Grundstück wie die gemietete Wohnung, dann spricht viel dafür, dass sie rechtlich nicht zu dem Wohnungsmietvertrag gehört.

  • In diesem Fall kann der Vermieter im Vertrag Umsatzsteuer vereinbaren, es kann auch vereinbart werden, dass der Vermieter auch später entscheiden kann, dass Umsatzsteuer gezahlt werden soll.
  • Wird Umsatzsteuer gezahlt, können Sie als Mieterin oder Mieter diese als Vorsteuer geltend machen, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Der Vermieter kann auch die Miete für die Garage oder den Stellpatz erhöhen - unabhängig vom Wohnungsmietrecht.
    Vermieter will Miete für Stellplatz, Garage erhöhen

Separater Mietvertrag für Stellplatz, Garage auf demselben Grundstück

Nicht immer gilt aber ein separat geschlossenerr Mietvetrag für den Stellplatz oder die Garage als unabhängig vom Wohnungsmietvertrag:

Liegt die Abstellfläche auf demselben Grundstück wie die Wohnung, dann ist in aller Regel davon auszugehen, dass sie "zur Wohnung gehört".

Hinweis


Die Einordnung, ob der Stellplatz, die Garage zur Wohnung gehört oder nicht, spielt auch eine Rolle dafür, ob der Vertrag über die Abstellfläche separat gekündigt werden kann.
BGH: Vertrag für Stellplatz, Garage zu Wohnung - Kündigung durch Vermieter



Redaktion


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