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Indexmietvertrag für Wohnung - zusätzliche Mieterhöhung möglich?

Neben der Indexmieterhöhung kann bei einem Indexmietvertrag nur in besonderen Fällen eine weitere Mieterhöhung möglich sein.

Mietvertrag mit Indexvereinbarung - Ausnahmen für zusätzlich mögliche Mieterhöhung

Gesetzlich ist, neben der möglichen Erhöhung der wirksam vereinbarten Indexmiete, eine weitere Mieterhöhung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Indexmietvertrag für Wohnung - Mieterhöhung wegen Modernisierung

War bzw. sind Vermieter zur Durchführung baulicher Maßnahmen gesetzlich verpflichtet, z.B. Einbau von Rauchmeldern, dann darf deswegen eine Modernisierungsmieterhöhung verlangt werden.

  • Sonstige Modernisierungsmieterhöhungen sind nicht zulässig - außer, der Vermieter müsste auf Grund einer gesetzlichen Regelung eine Modernisierung durchführen. 

Indexmietvertrag - Erhöhung von Betriebskosten ist möglich

Sind mietvertraglich Betriebskostenpauschalen oder ist die Zahlung von Betriebskostenvorschüssen vereinbart, dann können solche bei einem Anstieg der Betriebskosten vom Vermieter erhöht werden.

Indexmietvertrag - meist keine weiteren Mieterhöhungen möglich

  • Außer den vorstehend beschriebenen Beispielen, bestehen für Vermieter keine weiteren Mieterhöhungsmöglichkeiten während der Laufzeit eines Indexmietvertrages.
  • Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist bei einem Indexmietvertrag nicht möglich.


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