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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mieterhöhung für Wohnung - ab wann erhöht sich die Miete?
Damit es zu einer Mieterhöhung für eine Wohnung kommt, ist meist die Voraussetzung, dass der Vermieter eine Mieterhöhungserklärung gegenüber dem Mieter abgibt.
Vermieter muss gegenüber Mietern die Mieterhöhung wirksam ankündigen
Nur eine wirksame Mieterhöhungserklärung, ein wirksames Erhöhungsverlangen, führt zur Mieterhöhung.
Nur bei der Staffelmiete erhöht sich die Miete automatisch zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (frühestens nach 12 Monaten), gemäß dem angegebenen Datum - der Vermieter muss nicht darauf hinweisen.
Mieterhöhung - Zustimmung zur Mieterhöhung für die Mietwohnung
Macht der Vermieter ein ZustimmungsÂverlangen, so kommt es immer darauf an, wann diese Erklärung Mietern zugeht.
- Es kommt nicht darauf an, ob der Tag, an dem das Schreiben zugeht, ein Werktag, ein Samstag oder ein Sonntag ist.
- Es kommt darauf an, wann der entsprechende Brief in Ihrem Briefkasten oder auf andere Weise bei Ihnen eingetroffen, zugestellt worden ist.
Mieterhöhung für Mietwohnung - Erhöhung der Miete zu unterschiedlichen Zeitpunkten
Je nach Art der Mieterhöhung führen diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Erhöhung der Miete.
Wegen der Einzelheiten schauen Sie unter den nachfolgenden Hinweisen:
- Die Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist der häufigste Fall für Mieterhöhungen:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen ​​​​​​​
Mieterhöhung ortsübliche Miete - Fristen und Regeln für Mieter
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete muss begründet sein - bei Mieterhöhung wegen Indexmiete:
Indexmietvertrag - Mieterhöhung bei Indexmiete - bei der Modernisierungsmieterhöhung (Modernisierungsumlage):
Modernisierungsmaßnahmen - Zeitpunkt der Mieterhöhung - bei der Staffelmiete:
Staffelmiete und weitere Mieterhöhung - nur Betriebskosten - bei Veränderungen von Betriebskosten:
Darf der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen?
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