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Mieterhöhung für Wohnung durch Umlage der Modernisierungskosten

Ist die Modernisierung abgeschlossen, dann verlangen Vermieter in aller Regel eine Mieterhöhung für die entstandenen Modernisierungskosten.

Umlage der Modernisierungskosten mit 8% oder noch mit 11%?

Der Vermieter darf die Modernisierungskosten mit 11% im Jahr auf die Miete umlegen, die Miete erhöhen,

  • wenn die Modernisierung vor dem 01.01.2019 begonnen wurde.
Beispiel

Hat der Einbau von drei neuen Isolierglasfenstern statt der alten Einfachfenster in Ihrer Wohnung € 4.000,00 gekostet, beträgt die Mieterhöhung:


 4.000,00 €

 geteilt durch 100

 mal 11

 ergibt 440 € im Jahr


 geteilt durch

 12 Monate

 36,67 € monatlich


Lesetipp: Modernisierung - neue Fenster als Modernisierungsmaßnahme - gesparte Instandhaltungskosten sind abzuziehen.

Nach dem 01.01.2019 angekündigte Modernisierung - Umlage Modernisierungskosten mit 8 %

Für nach dem 1. Januar 2019 angekündigte Modernisierungen gilt die Umlage mit 8 Prozent: 
Mieterhöhung nach Modernisierung - Berechnung ab 1.1.2019 


 4.000,00 €

 geteilt durch 100

 mal 8

 ergibt 320 € im Jahr


 geteilt durch

 12 Monate

 26,67 € monatlich


Mieterhöhung Modernisierung - Reparaturen, ersparte Kosten des Vermieters sind abzuziehen

In der Mieterhöhungserkläung muss eine Berechnung der Modernisierungsumlage vorgelegt werden, manchmal sind auch weitere Erläuterungen erforderlich.

Hinweis


Auf persönliche Härtegründe kommt es nur an, wenn Sie rechtzeitig, schon nach Erhalt der Modernisierungsankündigung widersprochen, soziale Härtegründe angemeldet haben.

Mieterhöhung nach Modernisierung - ab wann ist diese von Mietern zu zahlen?

  • Der Erhöhungszeitpunkt richtet sich danach, wann Sie die Mieterhöhungserklärung erhalten haben, grundsätzlich erhöht sich die Miete zum Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung bei Ihnen.
Hinweis


Eine Modernisierungsmieterhöhung sollten Sie frühzeitig und besonders sorgfältig prüfen lassen.
Ob Sie wegen z.B. neuer Fenster Heizkosten einsparen und in welcher Höhe (Wirtschaftlichkeit), spielt keine Rolle. Es gibt aber Fälle, in denen die Erhöhung als unzumutbar angesehen wird - ob dies auf Ihre Modernisierung zutreffen kann, sollen Sie in einer Rechtsberatung klären.

Modernisierungsmieterhöhung liegt mehr als 10 Prozent über angekündigter Mieterhöhung

Wenn die Erhöhung mehr als 10 % über dem Betrag liegt, der zuvor vom Vermieter angekündigt war, dann kommt es auch zu Mieterhöhung, aber erst sechs Monate später.
Die Frist verlängert auch sich um sechs Monate, wenn der Vermieter die künftig zu erwartende Mieterhöhung wegen der Modernisierung nicht mitgeteilt hat.

Wichtig:

Für die Modernisierungsmieterhöhung braucht der Vermieter keine Zustimmung des Mieters. Zahlen Mieter die Mieterhöhung nicht, so kann der Vermieter auf Zahlung verklagen.

Kommt später ein Gericht zu dem Ergebnis, die Mieterhöhung war berechtigt, dann können Mietrückstände aufgelaufen sein, die den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigen.
Es ist in diesen Fällen immer zu empfehlen, dass die Miete unter Vorbehalt gezahlt wird

  • Der Vermieter hat ein Wahlrecht, ob er auf der Basis des neu geschaffenen Standards die Modernisierungskosten auf die Miete umlegt, oder ob er die Zustimmung zu einer Anhebung der Miete in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt.


Hinweis

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