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Modernisierungsmieterhöhung - gilt Grundsatz der Wirtschaftlichkeit?

Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung kommt es nicht unbedingt auf Grundsätze der Wirtschaftlichkeit an - ein Vermieter kann im Rahmen der Auftragsvergabe entscheiden, welche Firmen er beauftragt - er muss nicht den preiswertesten Anbieter nehmen. 

Modernisierung: Mieterhöhung durch Umlage der Kosten

Der Vermieter kann nach einer Modernisierung eine Mieterhöhung vornehmen, indem er die entstanden Modernsierungskosten auf die Wohnungen umlegt, § 559 BGB.

Der Vermieter schickt dann eine Berechnung, aus der sich ergibt, welche Mieterhöhung er verlangt und wie er zu diesem Betrag kommt.

  • Diese Mieterhöhung ist nicht von der Zustimmung der Mieter abhängig, sondern sie kann ohne weiteres zur Mieterhöhung führen.
  • Wenn Sie Einwände gegen die Mieterhöhung haben, müssen Sie selbst aktiv werden!

Hat die Modernisierung überhaupt zu einer Wertverbesserung geführt?

Es sollte zunächst geprüft werden, ob die entsprechende Modernisierungsmaßnahme zu einer Wertverbesserung geführt hat.

  • Ist für die jeweilige Wohnung tatsächlich keine Wertverbesserung durch Modernisierungsmaßnahmen eingetreten, dann kann dafür auch keine Mieterhöhung verlangt werden - weitere Hinweise bei den Lesetipps
  • Andererseits reicht auch eine bereits geringe Wertverbesserung für die Durchsetzbarkeit einer Modernisierungsmieterhöhung aus.

Umlage Modernisierungskosten - Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung prüfen

Der Vermieter muss mit der Modernisierungsmieterhöhung eine Berechnung vorlegen.

Diese Berechnung sollte sorgfältig geprüft werden:
Mieterhöhung nach einer Modernisierung - Überprüfung als Mieter

Modernisierungsmaßnahme - Wirtschaftliches Handeln des Vermieters, Baukosten

Es spielt aber nach dem Gesetz grundsätzlich keine Rolle, ob die für die Modernisierung aufgewendeten Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Erfolg - also zur Wertverbesserung - stehen, z.B. ob der Mieter soviel Heizkosten sparen kann, wie er als Mieterhöhung für eine energetische Modernisierung zahlen muss.

  • Nur bei sehr luxuriösen Maßnahmen,
  • oder durch eine eindeutige und hohe Ãœberschreitung marktüblicher Preise bzw. nicht nachvollziehbarer Baukosten

wurde die Mieterhöhung durch einzelne Gerichte begrenzt.

Urteil: Kollusives Zusammenwirken von Vermieter und Baufirma, Mieterhöhung nichtig

Manche Maßnahmen fallen auch nicht unter eine Modernisierung, führen zu einer Mieterhöhung:
Wesentliche Veränderung, Umbau ist keine Modernisierung 


Redaktion


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