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Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete - zu kurze Ãœberlegungsfrist

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, so muss der Vermieter dem Mieter mindestens die gesetzliche Überlegungsfrist einräumen in der die Mieterhöhung geprüft werden kann, darf nicht die Zustimmung zur Mieterhöhung in einer zu kurzen Überlegungsfrist verlangen.

Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - zu kurze Überlegungsfrist durch Vermieter

Beispiel

Sie erhalten Sie z.B. Mitte August eine solche Erhöhung -

dann haben Sie Zeit zur Prüfung der Mieterhöhung bis Ende Oktober.

Eine wirksame Mieterhöhung wäre dann ab dem 1. November zu zahlen

Mieterhöhung - Keine Verpflichtung zur Anwort, Zustimmung, bei zu kurzer Zustimmungsfrist

Was ist zu tun, wenn der Vermieter gemäß unserem Beispiel Ihre Antwort bis Ende September verlangt?

Wenn Ihr Vermieter drängt, Sie sollten antworten, der Mieterhöhung zustimmen:

Sie können ihn darauf hinzuweisen, dass Sie bis zum Ende der Ãœberlegungsfrist Zeit haben und sich bis dahin melden werden. Das müssen Sie aber nicht tun.

Zustimmung zur Mieterhöhung - Mieter reagiert nicht innerhalb der zu kurzen Frist

Wenn der Vermieter Sie dann zu früh (im Beispiel im Lauf des Oktober) schon auf Zustimmung verklagen wollte, müsste die Klage abgewiesen werden.

Allerdings wäre bis zu einer Entscheidung des Gerichts die wirkliche Überlegungsfrist schon längst abgelaufen.

Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Erhöhung anwaltlich prüfen lassen

  • Sie sollten daher die Mieterhöhung umgehend prüfen lassen, und entscheiden, ob Sie vor Ablauf der Zustimmungsfrist der Erhöhung zustimmen, eine Teilzustimmung erklären, oder ob Sie sich darauf verlassen, dass die verlangte Mieterhöhung unberechtigt ist.

Je nachdem, ob die Erhöhung ganz oder teilweise oder gar nicht berechtigt war, würde ein vom Vermieter eingeleitetes Gerichtsverfahren dann weitergehen. 
Zustimmungsklage Mieterhöhung - Gericht verurteilt zur Zustimmung . 

Der Vermieter hat Anspruch auf die Zustimmung zur Mieterhöhung

Weitere Einzelheiten:
Zustimmung zur Mieterhöhung, Vergleichsmietenerhöhung 


Redaktion


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