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Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - Begründung

Will der Vermieter die Miete der Wohnung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, dann ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet die Mieterhöhung zu begründen.

Schreiben wegen Mieterhöhung der Wohnung bekommen - Begründung der Mieterhöhung

Der Vermieter muss mitteilen, wie hoch seiner Meinung nach die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung ist, und muss dies begründen, § 558a BGB.

Es reicht nicht, wenn der Vermieter nur schreibt, die ortsübliche Miete betrage € xxx: Mieterhöhungsverlangen - Vermieter muss die neue Miete nennen

Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete durch Vermieter

Jedenfalls muss sich für Mieter aus dem Schreiben eine erste Orientierung darüber ergeben, warum die künftig verlangte Miete ortsüblich sein soll.

Wie kann der Vermieter die Mieterhöhung für die Wohnung begründen?

Für die Begründung der Mieterhöhung gibt es gesetzlich vorgegebene Möglichkeiten:

Veröffentlichte Mietspiegel aus Immobilienportalen oder sonstige privat erstellte Mietpreisübersichten sind keine zulässige Grundlage für eine Mieterhöhung:
Mieterhöhung für Mietwohnung mit Mietspiegel aus Immobilienportal

Mieterhöhung bei qualifiziertem Mietspiegel - Vermieter muss dazu Angaben machen

  • Besteht für die Gemeinde ein qualifizierter Mietspiegel, dann muss der Vermieter (auch wenn er sich auf Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder eine Mietdatenbank beruft) die Daten aus dem Mietspiegel nennen, § 558 Abs. 3 BGB.

Mieterhöhungsverlangen - formelle und inhaltliche Anforderungen für eine Mieterhöhung

Der Vermieter muss mit seinem Mieterhöhungsverlangen den formellen Anforderungen genügen:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen
Sind Sie sich unsicher, ob die Mieterhöhung den Anforderungen genügt, dann sollten Sie dies und dann auch die inhaltlichen Anforderungen fachlich prüfen lassen.
Mieterhöhungsverlangen Vergleichsmiete - inhaltliche Anforderungen.


Redaktion


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