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Mieterhöhung - Mietspiegel ist aus Nachbarstadt, Nachbargemeinde

Für eine Mieterhöhung kann auch der Mietspiegel einer Nachbarstadt, Nachbargemeinde von Bedeutung sein.

Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - Mietspiegel

Mietspiegel sollen die ortsüblichen Vergleichsmieten für eine Stadt und verschiedene Stadtgebiete (Einordnung von Wohnlagen), erfassen, für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Gemeindeteile, § 558 c BGB.

Mietspiegel - gezahlte Mieten werden erfasst

In einem Mietspiegel wird erfasst, welche Mieten in der entsprechenden Gemeinde oder dem Gebiet in den letzten Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Daraus soll sich ergeben, was die "ortsübliche Vergleichsmiete" ist, und damit eine Miete, bis zu der die Vermieter bei einer Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis gehen können.

Mietspiegel der Nachbargemeinde - Bedeutung für Mieterhöhung bei Vergleichbarkeit

Gibt es für die Gemeinde, in der das Wohngebäude liegt, keinen oder keinen aktuellen Mietspiegel, liegt es nahe, auf den in einer Nachbargemeinde vorhandenen Mietspiegel zurückzugreifen.

Das ist grundsätzlich zulässig, aber nur dann, wenn die beiden Gemeinden tatsächlich vergleichbar sind.

Dazu gibt es viele Gerichtsentscheidungen zu Einzelfällen.

Beispiel

Ratingen und Düsseldorf sind vergleichbar,
Wuppertal und Düsseldorf nicht.

Mietspiegel der Nachbargemeinde, Nachbarstadt für die Mieterhöhung von Bedeutung?

Ob eine Vergleichbarkeit bejaht wird, hängt immer von den Einzelheiten der jeweiligen Wohnungsbestände ab.

Auch auf einen veralteten Mietspiegel kann als Hilfsmittel möglicherweise zurückgegriffen werden.

Der Mietspiegel einer Nachbargemeinde kann aber höchstens wie ein einfacher Mietspiegel berücksichtigt werden, er hat keinesfalls die Beweiswirkung eines qualifizierten Mietspiegels.

Gibt es für Ihre Gemeinde keinen Mietspiegel, dann kommt für Mieter für die Ãœberprüfung der verlangten Mieterhöhung auch in Frage, sich darüber zu  informieren, ob es vergleichbare Wohnlagen und Wohnungen in Nachbargemeinden gibt, für die ein Mietspiegel aufgestellt wurde.



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