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Kündigung Mietvertrag Mietwohnung durch Mieter - Kündigungsgrund

Die Kündigung des Mietvertrags wird als ordentliche - fristgemäße - Kündigung angesehen, wenn Mieter keine andere Art der Kündigung für die Mietwohnung angeben ist.

Ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Sonderkündigung durch Mieter

Man unterscheidet

Ordentliche, fristgemäße Kündigung: ohne Kündigungsgrund

Für eine ordentliche, fristgemäße Kündigung müssen Sie als Mieter keinen Kündigungsgrund angeben.

Es reicht, dass aus Ihrem Schreiben eindeutig hervorgeht, dass Sie den Mietvertrag kündigen wollen.

Wenn dieses Kündigungsschreiben dem Vermieter zugeht, wird der Mietvertrag mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet.

Außerordentliche, fristlose Kündigung, Sonderkündigung - Grund angeben

Handelt es sich nicht um eine ordentliche Kündigung der Wohnung,

dann muss die Kündigungsart aus dem Schreiben hervorgehen und Sie müssen dann auch den jeweiligen Kündigungsgrund in dem Schreiben nennen.

Kündigung im Original mit allen Unterschriften zustellen

Denken Sie daran: 

  • Sie müssen die Kündigung schriftlich fassen (nicht per mail oder app, nicht per Fax !)  und (alle Mieter) müssen persönlich unterschreiben, oder eine entsprechende Vollmacht im Original beifügen: 

Mietvertrag als Mieter immer schriftlich kündigen - Regeln 

  • Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter im Original zugehen.
Hinweis


Wenn Sie nicht ganz genau wissen, wann die Kündigungsfrist endet, oder ob Ihre Sonderkündigung oder fristlose Kündigung wirksam ist, können Sie vorsorglich "zum nächstzulässigen Termin" kündigen. Sie sollten aber möglichst vor einer Kündigung fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.



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