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Nutzung Mietwohnung nicht möglich - fristlose Kündigung als Mieter

Ist der vertragsgemäße Gebrauch, die Nutzung der Wohnung wesentlich gehindert, bzw. nicht möglich, dann ist das ein Kündigungsgrund für Mieter. Der Vermieter muss die Wohnung zum Gebrauch zur Verfügung stellen.

Als Mieter wegen nicht nutzbarer Wohnung den Mietvertrag fristlos kündigen

Können Mieter die Wohnung überhaupt nicht zu Wohnzwecken nutzen, oder wurde der Gebrauch, die Nutzung entzogen, so ist die fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich

Nach Einzug in die Wohnung stellt sich heraus, dass die Nutzung der Wohnung nicht möglich ist

Wenn in Ihrem Mietvertrag so oder so ähnlich steht "Mieter hat die Wohnung besichtigt und übernimmt sie im derzeitigen Zustand", dann ist damit ein bestehender Kündigungsgrund wegen gravierender Mängel nicht wirksam ausgeschlossen -, Sie können trotzdem kündigen.

Kündigung Mietvertrag - wegen Mängeln ist die Wohnung kaum oder gar nicht zu nutzen

Ein Kündigungsrecht kann immer entstehen, wenn nachträglich ein schwerwiegender Mangel auftritt, zum Beispiel

- wenn die Heizung in der Kälteperiode wiederholt ausfällt,

- wenn eine umfangreiche Sanierung oder Modernisierung anfällt und Sie deswegen die Wohnung für längere Zeit überhaupt nicht nutzen können,

- wenn massiver Ungezieferbefall auftritt, 

- wegen Schimmel: 
Schimmelbefall - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung 

etc.

Hinweis


Sprechen Sie keine fristlose Kündigung ohne vorherige Rechtsberatung aus! 

  • Bevor Sie kündigen und z.B. einfach ausziehen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, denn es muss zuvor ggf. der Vermieter abgemahnt, zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden.
  • Eine unberechtigte fristlose Kündigung kann zu Schadenersatzforderungen des Vermieters führen.

    Von Anfang an Mängel der Mietwohnung - kein vertragsgemäßer Gebrauch möglich

    Falls ein solcher schwerwiegender Mangel (etwa: Heizung funktioniert nicht) schon von Anfang vorhanden war, können Sie trotzdem kündigen, es sei denn, Sie hätten ausnahmsweise schon bei Anmietung bzw. der Wohnungsbesichtigung den Mangel bemerken müssen und haben die Wohnung trotzdem ohne Vorbehalt vom Vermieter entgegen genommen. 

    Das ist aber nur dann so, wenn sich Ihnen der Mangel förmlich aufdrängen musste - 

    Vermieter verhindert den vertragsgemäßen Gebrauch, die Nutzung der Mietwohnung

    Wenn der Vermieter das Türschloss auswechselt oder sich unbefugt Zutritt zur Wohnung verschafft, vereitelt er damit Ihren vertragsgemäßen Gebrauch, Sie haben ein Kündigungsrecht.

    In solchen Fällen kommt auch eine Anzeige gegen den Vermieter in Betracht.



    Redaktion


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