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Todesfall - Kündigung Mietvertrag durch die Erben des Mieters

Die Erben eines verstorbenen Mieters haben ein Sonderkündigungsrecht für den Mietvertrag.

Frist zur Kündigung des Mietvertrags durch die Erben eines verstorbenen Mieters

Erben eines Mieters, einer Mieterin haben ein Sonderkündigungsrecht, § 580 BGB.

  • Der Mietvertrag muss innerhalb eines Monats, beginnend mit dem Tag der Kenntnis von dem Todesfall, von dem oder den Erben gekündigt werden.
    Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Beispiel

Todestag am 20. März. 

Am 5. April erfahren die Erben von dem Todesfall. 

Die Kündigung wird am 25. April an den Vermieter gesendet, der sie am 26. April erhält. 

Der Mietvertrag endet dann am 31. Juli.

Todesfall - Kündigung des Mietvertrags für die Mietwohnung durch die Erben eines Mieters

Die Kündigung kann wichtig sein, damit die Erben nicht mit eigenem Vermögen haften: Grundsätzlich haften Erben für Schulden des Verstorbenen, ohne Rücksicht darauf, ob der ihnen soviel hinterlassen hat, sie haften also ggf. auch mit dem eigenen Vermögen. 

Diese Vollhaftung ist für Mietvertragsschulden aber ausgeschlossen, wenn die Erben den Vertrag umgehend und wirksam kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Todesfall - Haften Erben für Schulden des Mieters aus Mietverhältnis?

Alle Erben eines verstorbenen Mieters müssen den Mietvertrag kündigen

Sind mehrere gleichberechtigte Erben vorhanden, dann müssen alle Erben die Kündigung des Mietvertrages unterzeichnen. Wird dies versäumt, dann kann der Vermieter auf die Unwirksamkeit der Vertragskündigung bestehen, mit der Folge, dass sich das Mietvertragsende verzögert. 

Erben können sich durch Vollmacht durch einen anderen Erben vertreten lassen

Möglich ist, dass ein Erbe von den anderen Erben die Vollmacht erhält, sie in allen mietvertraglichen Angelegenheiten, einschließlich der Kündigung des Mietvertrages, gegenüber dem Vermieter zu vertreten. Diese Vollmacht muss der Kündigung im Original beigelegt werden.

Der Zeitpunkt und auch der Zugang der Kündigung an den Vermieter, also dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat, sollte bewiesen werden können.

  • Ist nur einer von mehreren Mietern verstorben, dann wird der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den anderen Mietern fortgesetzt, wenn diese nicht selbst kündigen. Die Erben müssen sich dann auf andere Weise um die Beschränkung ihrer Haftung kümmern.
 


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