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Haushaltsnahe Dienstleistungen - Mieter können Steuern sparen

Mieter können mit von ihnen bezahlten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ Steuern sparen.

Als Mieter mit haushaltsnahen Dienstleistungen Steuern sparen

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen entsteht nicht nur im Haushalt des Mieters, sondern auch, wenn solche Leistungen in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung enthalten sind.

  • Bis zu 4.000 Euro Steuern können jährlich für haushaltsnahe Dienstleistungen gespart werden - dies entspricht einem berücksichtigungsfähigen Aufwand in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Arbeitskosten aus haushaltsnahen Dienstleistungen.

Typische haushaltsnahe und haushaltsähnliche Dienstleistungen im Haushalt des Mieters

  • Rechnungen über hauswirtschaftliche Leistungen (Putzen, Bügeln, Fensterreinigung),
  • Beschäftigung einer Haushaltshilfe (Beschäftigung im Minijob: 20 Prozent vom Lohn, maximal 510 Euro. Ist die Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt, dann 20 % von den gesamten Lohnkosten, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge.)
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Umzug (Wie man mit einem Umzug Steuern sparen kann)
  • Gartenpflege (Rasenpflege)
  • Winterdienst (Schnee- und Eisbeseitigung),
  • Pflege und Betreuung im Krankheitsfall (auch ggf. Heimunterbringung)
  • usw.

Typische haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in einer Tabelle

Steuerersparnis mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

  • 20 Prozent von den Lohnkosten, der Fahrtkosten und für Verbrauchsmaterial (jeweils inkl. Mwst.) einer Rechnung können steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.
    Diese werden vom FA direkt von der Steuerschuld abgezogen.
  • Die Arbeiten müssen von einer Firma bzw. von einem Selbständigen erledigt werden.
  • Rechnungen müssen mit Ãœberweisung bezahlt werden, da bar bezahlte Rechnungen, auch wenn diese quittiert sind, von den Finanzämtern nicht anzuerkennen sind.
  • Die Summen für Arbeitskosten, für Fahrtkosten, für Verbrauchsmaterial (z.B. Putzmittel) und die Kosten für Material müssen gesondert ausgewiesen sein.
  • Materialkosten sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. 

Mit § 35 a EStG Steuern sparen - Ansetzung von Pflegeleistungen in der Steuererklärung

Es gibt durchaus komplizierte Fragen zur steuerlichen Berücksichtigung, z.B. im Zusammenhang mit Pflegeleistungen. Eine steuerliche Beratung zur Klärung ansetzungsfähiger Kosten ist daher zu empfehlen.

Auch in einer Betriebskostenabrechnung sind haushaltsnahe Dienstleistungen enthalten

In einer Betriebskostenabrechnung sind eigentlich immer Arbeitskosten und Anfahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Lohnkosten des Hausmeisters, für die Gartenpflege usw.) enthalten.

  • Diese Kosten können Mieter in der Steuererklärung geltend machen, wenn die auf Sie entfallenden Kosten vom Vermieter / Verwalter mitgeteilt wurden. 
Hinweis


Viele Verwaltungen erstellen mit den Betriebskostenabrechnungen Bescheinigungen über die haushaltsnahen Dienstleistungen (auch für die steuerlich abzugsfähigen Handwerkerleistungen), so dass die in der Bescheinigung bzw. die in der Betriebskostenabrechnung nach § 35a EStG ausgewiesenen Beträge einfach in die Steuererklärung übernommen werden können.

Finanzamt erkennt die Bescheinigung nach § 35 EStG des Vermieters, Verwalters an

  • Das Finanzamt erkennt die Bescheinigung des Vermieters / Verwalters, auch den Ausweis in einer Betriebskostenabrechnung als Nachweis (als steuerlichen Beleg) an.​​​

Vermieter, Verwalter erstellt keine Bescheinigung nach § 35 EStG 

Wenn der Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung keinen Nachweis nach § 35a EStG über die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ausstellt - der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung zumindest so erstellen und aufschlüsseln, dass ein Mieter die auf ihn entfallenden Kosten ersehen kann.
Betriebskostenabrechnung - Bescheinigung § 35a EStG vom Vermieter 


Redaktion


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