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Garten am Einfamilienhaus - Nutzung durch Mieter

Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mieter dürfen den Garten "bestimmungsgemäß" nutzen, also z.B. selbst Blumen pflanzen, Beete anlegen.

Garten am Einfamilienhaus - Nutzung durch den Mieter sollte im Mietvertrag geregelt sein

Gerade bei der Nutzung eines mitgemieteten Garten eines Einfamilienhauses kommt es leicht zu Konflikten - recht oft ist der Vermieter mit einer Nutzung, bzw. der Pflege des Gartens durch den Mieter nicht einverstanden, weil er sich das anders vorgestellt hat.

  • Damit Streitigkeiten vermieden werden, sollte im Mietvertrag klar geregelt sein, welche Rechte und Pflichten für Mieter bestehen.

Der Vermieter verlangt, dass Mieter für die Gartenpflege bestimmte Arbeiten ausführt

Ohne ausdrückliche Regelungen im Vertrag kann der Vermieter nicht vorschreiben, was genau die Gartenpflege beinhaltet, was dort zu tun ist.

  • Das bedeutet aber nicht, dass Mieter den gemieteten Garten verwildern lassen dürfen, sondern Mieter müssen den Garten sozusagen "in Ordnung" halten.
  • Zu beachten ist auch, dass benachbarte Grundstücke durch die Nutzung des Gartens nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

Ist der Mieter zur Pflege des mitvermieteten Gartens verpflichtet?

Da zu einem gemieteten Einfamilienhaus (wenn die Gartennutzung nicht ausgeschlossen ist) der Garten dazu gehört, dann umfasst die Gartenpflege jedenfalls das Rasenmähen, das Laubharken, das Unkrautjäten, die Entsorgung des Grünschnitts, Wege fegen, auch das Umgraben von Beeten. 

  • Mieter sind, ohne genaue vertragliche Regelung, nur verpflichtet solche Gartenarbeiten zu erledigen, die keine wesentlichen Fachkenntnisse erfordern, z.B. die vorstehend aufgezählten. 
  • Das bedeutet z.B., dass das Beschneiden von Bäumen dann die Angelegenheit des Vermieters ist.
Hinweis


Dem Vermieter entstehende Kosten für die Gartenpflege können, wenn Mieter die Betriebskosten tragen, als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Nutzung des Gartens am Einfamilienhaus - was dürfen Mieter im Garten tun?

Ist die Benutzung des Gartens mietvertraglich nicht ausgeschlossen (z.B. der Vermieter selbst hat sich die Nutzung des Gartens vorbehalten), dann können Mieter im Garten nicht nur den Liegestuhl aufstellen oder mal Grillen.

Beispiele für die mögliche Nutzung des zum Einfamilienhaus gehörenden Gartens durch Mieter

Entscheidend ist, dass Änderungen im Garten sich am Ende des Mietvertrages ohne bleibende Schäden wieder zurückbauen lassen, falls dies der Vermieter wünscht.

Beispiele


Mieter dürfen Spielgeräte aufstellen,

ein Planschbecken,

einen Sandkasten,

ein Gerätehaus aufstellen (ohne Betonfundament).

Hochbeete anlegen,

eine Hundehütte aufbauen,

einen Komposthaufen anlegen, usw. 

Einen Teich im gemieteten Garten anlegen - darf ich das als Mieter?

Auch die Anlegung eines kleinen Teichs kann zulässig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Hinweis


  • Haben Sie Zweifel, ob eine geplante Maßnahme gestattet ist, dann sollten Sie nicht einfach eigenmächtig handeln, sondern eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, eine mündliche Vereinbarung müsste jedenfalls beweisbar sein.

Garten am Einfamilienhaus gemietet - dürfen Mieter Beete anlegen?

Mieter können z.B. Gemüsebeete, ein Kräuterbeet, auch Blumenbeete anlegen und auch Sträucher pflanzen.

Mitvermieteter Garten - dürfen Mieter Büsche und Bäume entfernen?

Das Entfernen von Büschen oder Bäumen,  die vom Mieter nicht selbst gepflanzt wurden, bedarf in der Regel der Genehmigung des Vermieters.

Dies betrifft auch das Fällen von Bäumen - in solchen Fällen ist in der Regel zusätzlich auch die Genehmigung einer Naturschutzbehörde Voraussetzung.

Hinweis


Ãœberschreiten Mieter ihre Rechte, dann kann die Folge eine Abmahnung sein, bei schweren mietvertraglichen Verletzungen kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen.

    Vermieteter Garten - Mängel beseitigen, Instandhaltung, Reparaturen am vermieteten Garten

    Grundsätzlich bleibt der Vermieter verpflichtet, den Garten instandzuhalten, also auch ggf. gefährliche Äste oder Bäume zu entfernen, den Gartenzaun zu reparieren, Gefahren auf Grund von Beschädigungen zu beseitigen. Über vorliegende Beschädigungen ist der Vermieter in Kenntnis zu setzen.

    Als Mieter eine Gartenparty im Garten des Einfamilienhauses feiern

    Wenn Sie eine Gartenparty feiern wollen, so sollten Sie sich mit den Nachbarn abstimmen.

    Ist keine Vereinbarung möglich, dann sind die Ruhezeiten zu beachten.
    Feste, Partys feiern - Lesetipps zum Mietrecht 



    Redaktion


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