Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein
Eine Mietminderung kann es nur geben, wenn der Vermieter von dem Mangel in Kenntnis gesetzt ist, ihm Mängel mitgeteilt sind:
Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
Das Gesetz gewährt eine Mietminderung dann, wenn der Gebrauch der Wohnung eingeschränkt ist, und der Vermieter davon Kenntnis hat:
Vermieter muss eine Mietminderung nicht genehmigen
- Bevor Sie also sich mit Einzelheiten beschäftigen, ob Ihnen eine Mietminderung zusteht oder nicht, prüfen Sie, ob Sie dem Vermieter den Mangel mitgeteilt haben.
Verlassen Sie sich keinesfalls darauf, der Vermieter wisse schon Bescheid, weil Sie ihn oder die Hausverwaltung telefonisch informiert haben - senden Sie am besten eine schriftliche Mangelanzeige.
Sie werden ggf. vor Gericht nachweisen müssen, dass der Vermieter von dem Mangel in Kenntnis gesetzt wurde. Einen Musterbrief für die Mängelanzeige finden Sie im Bereich für registrierte Nutzer.
Die Verwendung des Textes und die Registrierung sind unverbindlich und kostenlos:
Registrieren
Musterbrief Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung- Prüfen Sie auch, worin genau die Gebrauchsbeeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung besteht, und ob sie erheblich ist.
Bedenken Sie: Ein Gericht wird nicht Ihren Ärger zum Maßstab nehmen, sondern streng prüfen, ob durch den einzelnen Mangel wirklich Ihr Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchtigt wird.
Wenn dies alles schon geprüft und positiv beantwortet wurde, finden Sie hier Informationen darüber, wie hoch die Mietminderung sein kann:
Berechnen einer Mietminderung - Höhe festlegen, bestimmen
- Sie sollten es zur Sicherheit vermeiden, bzw. nur nach fachlicher Beratung, die Miete sofort zu kürzen, einen Teil der Miete einzubehalten:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? - Besser Miete unter Vorbehalt zahlen:
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen
Vermieter wegen der beabsichtigten Mietminderung schreiben, Vorbehalt erklären
Mietminderung ist ein heikles Thema, denn wenn Sie die Miete dem Vermieter mitteilen, dass Sie soundsoviel Prozent jetzt von der Miete einbehalten, mindern, also weniger zahlen als im Vertrag steht, bleiben Sie zunächst einmal Miete schuldig.
- Fehler bei der Höhe einer Mietminderung können zu einem Kündigungsrisiko führen, wenn sich dadurch Mietrückstände ergeben, die eine Kündigung rechtfertigen:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Leseipps zum Thema
Mietminderung - Miete mindern rückwirkend möglich?
Mietminderung - wie zuviel bezahlte Miete zurück bekommen?
Mietminderung erfolgt von der Bruttowarmmiete - wie mindern?
Urteil: Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags
Ersatzvornahme - als Mieter Mängel beseitigen, Reparatur beauftragen
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: