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Mietminderung - wann endet für Mieter das Recht zur Minderung?

Die Miete für die Wohnung mindern darf man ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter von einem erheblichen Mangel Kenntnis hat. Das Ende der Mietminderung bestimmt sich ab dem Zeitpunkt der Beseitigung des Mangels.

Voraussetzung für die Mietminderung ist, dass ein erheblicher Mangel an der Wohnung besteht

Immer muss der Vermieter nicht nur nachweisbar von einem Mangel informiert sein, es muss sich auch um einen erheblichen Mangel handeln:
Mietwohnung hat erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt? 
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen

Hinweis


Die Pflicht zur Beseitigung eines erheblichen Mangels besteht für Vermieter:
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter

Ist der Vermieter untätig geblieben, so können Sie, wenn der Vermieter in Verzug ist, den Mangel selbst beheben lassen, gerichtlich sogar einen Kostenvorschuss für die Mangelbeseitigung durchsetzen: 
Vorschuss für Mängelbeseitigung, Reparatur vom Vermieter verlangen

  • Wurde Ihnen der Kostenvorschuss zugesprochen, dann müssen Sie den Mangel auch zeitnah beseitigen lassen, sonst entfällt ebenfalls Ihr Minderungsrecht.

Recht zur Mietminderung endet, wenn der Vermieter den Mangel beseitigt hat

Ein Mietminderungsrecht, das Sie wegen eines erheblichen Mangels der Wohnung haben, endet immer zu dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel nicht mehr besteht. 

  • Wurde ein Mangel nur teilweise behoben, so kann sich daraus ergeben, dass die Höhe der Mietminderung angepasst werden muss.

Zeitanteilig Miete mindern - Mietminderung nur für die Zeit, in der ein Mangel besteht

Das Minderungsrecht ist begrenzt, und zwar immer so lange, wie ein Mangel andauert, z.B. auch nur eine kurze Zeit besteht - dann ist nur eine zeitanteilige Mietminderung berechtigt.

    • Ist der Mangel durch eine teilweise Reparatur nicht mehr erheblich, die Nutzung der Wohnung dadurch nicht mehr wesentlich eingeschränkt, so kann das Recht zur Mietminderung nicht mehr bestehen.

    Mangel in der Mietwohnung besteht kurze Zeit - zeitanteilige Mietminderung berechnen

    Besteht ein Mangel nur kurze Zeit in einem Monat, so besteht das Recht für eine Mietminderung auch nur zeitanteilig für diesen Zeitraum, z.B. für wenige Tage.
    Mängel der Mietwohnung - Berechnung der Höhe der Mietminderung 

    Beispiel

    Die Heizung fällt im Winter für sieben Tage aus - dann können Sie die Miete auch nur anteilig für diese sieben Tage mindern und nicht für den ganzen Monat.

    Oder z.B. der Fahrstuhl ist für 10 Tage ausgefallen. Dann kann nur für 10 Tage die Miete gemindert werden.

    Berechnen einer Mietminderung - Höhe festlegen, bestimmen 

    Berechnungsbeispiel:

    Sie zahlen monatlich eine Bruttomiete von 700 Euro. Wegen wegen eines erheblichen Mangels mindern Sie die Miete um 10 Prozent für die Zeit, in der der Mangel bestand. 

    Ausgehend von 31 Tagen des Monats Dezember entspricht eine Mietminderung von 10 Prozent für 10 Tage  22,58 Euro Mietminderung. 

    Formel - Wie kann die Höhe einer Mietminderung berechnet werden?
    700 Euro geteilt durch 100 mal 10 (Prozent) = 70 Euro Mietminderung  für einen vollen Monat.

    70 Euro geteilt durch die Anzahl der Tage im Monat, hier 31 Kalendertage im Dezember,

     x 10 Tage = 22,58 Euro Mietminderung

    Es gibt auch Mängel, die nur saisonal auftreten, wie etwa eine Ãœberhitzung der Mietwohnung im Sommer. 

    Dann kann die Miete auch nur im Sommer gemindert werden, solange der Mangel spürbar die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, erheblich ist.

    Keine Mietminderung, wenn die Mangelbeseitigung, Reparatur verhindert oder behindert wird

    Das Minderungsrecht endet auch, wenn Ihr Vermieter den Mangel beseitigen will und das ausdrücklich anbietet, Sie aber die Mangelbeseitung behindern bzw. verhindern.

    Dies kann sogar zum Kündigungsrisiko für den Mietvertrag führen: 
    Handwerkern kein Zutritt zur Wohnung erlaubt - Kündigung Mietvertrag


    Redaktion


    Hinweis

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