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Keine Mietminderung bei Verhinderung der Mängelbeseitigung

Mieter haben keinen Anspruch auf Mietminderung für die Wohnung für die Zeit, in denen Mieter tatsächlich die Mängelbeseitigung, Reparaturen verhindert haben. 

Mietminderung - Verhinderung der Mängelbeseitigung durch Mieter

Es handelt sich nicht um eine Verhinderung der Mängelbeseitigung, wenn zur Vornahme einer Reparatur kein Termin vereinbart war, eine Firma unangemeldet vor der Tür steht.

Auch wenn ein vereinbarter Termin von Handwerkern nicht eingehalten wurde, gilt dies.

In solchen Fällen, wenn Handwerker einen Termin nicht eingehalten haben, sollte der Vermieter gleich davon in Kenntnis gesetzt werden.

Handwerker ist zum verabredeten Termin nicht gekommen, sind Zeugen vorhanden?

War zum vereinbarten Termin ein Zeuge / eine Zeugin bei Ihnen in der Wohnung, könnte dieser auch bestätigen, dass Handwerker nicht erschienen sind.
Ebenso kann es nützlich sein, während der Vornahme von Arbeiten in der Wohnung einen Zeugen zu haben, der für den Fall des Falles bestätigen kann, was gesprochen wird, wie die Reparatur vorgommen wurde, etc.
Mängelbeseitigung Mietwohnung - trotz Reparatur bleiben Mängel 

Mängelbeseitigung - Mieter und Vermieter müssen daran mitwirken, Termine einhalten

Mieter sind verpflichtet, mitzuwirken, damit eine Mängelbeseitigung, Reparatur erfolgt:
Mängel beseitigen, Reparaturen - Mieter haben Pflicht zur Mitwirkung 
Aber auch Vermieter, Verwalter und die beauftragten Handwerker müssen die Regeln einhalten: 
Reparatur, Mängelbeseitigung - Handwerker kommt ohne Termin 

Tun die das nicht, dann scheitert die Mangelbeseitigung am Verhalten des Vermieter / Verwalters. Der Minderungsanspruch besteht dann uneingeschränkt weiterhin, bis der Mangel beseitigt ist.
Mietminderung bis zu welchem Zeitpunkt, Ende der Minderung? 

Terminvereinbarung für Beseitigung von Mängeln der Wohnung schriftlich festhalten

Entscheidend kann es bei solchen Auseinandersetzungen, Behauptungen des Vermieters, die Schuld an der noch nicht erfolgten bzw. (zeitweilig) behinderten Mängelbeseitigung liege beim Mieter, dass man beweisen kann, was geschehen ist. 

  • Sollten Handwerker unangemeldet erscheinen, dann ist der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) schriftlich und nachweisbar darüber zu informieren.

  • Immer sollten vorsichtigerweise verbindliche Terminabsprachen getroffen werden, besonders dann, wenn sich der Vermieter, die Hausverwaltung bereits als nicht besonders zuverlässig herausgestellt hat:
    Reparatur, Mängelbeseitigung - Handwerker hält Termin nicht ein 




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