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Nutzung Balkon der Mietwohnung ist nicht möglich - Mietminderung

Ist der zur Wohnung gehörende Balkon oder eine Terrasse unbenutzbar, so haben Mieter das Recht auf Mietminderung.

Balkon zur Mietwohnung ist mitvermietet

Gehört zu einer Wohnung ein Balkon, so ist dieser mitvermietet. Meist gibt es - oder gab es bei Anmietung - einen Zugang aus der Wohnung auf den Balkon.
​​​​​​​Mieter haben daher einen Anspruch darauf, dass die Nutzung des Balkons auch möglich ist.

Schaden, Mangel am Balkon - Mängelbeseitigung vom Vermieter fordern

Treten am Balkon Schäden auf, dann sollten Sie den Vermieter schriftlich und nachweisbar auffordern (mit Frist), Mängel zu beseitigen.

Schaden, Mängel am Balkon der Wohnung - Miete für die Wohnung mindern

Grundsätzlich steht Ihnen auch eine Mietminderung zu, wenn der Balkon nicht benutzbar ist. Diese wird die allerdings nicht besonders hoch sein.

Es ist daher meist nicht zu empfehlen, dass Sie einfach einen Betrag von der Miete einbehalten, die Miete kürzen.
Denn wieviel Minderung das in Ihrem Fall zuständige Gericht für angemessen hält, erfahren Sie möglicherweise erst am Ende eines längeren Prozesses.

Hinweis


Besonders wenn  sich der Streit länger hinzieht, kann bei einer zu langen und ggf. zu hoch angesetzten Mietminderung ein Mietrückstand auflaufen sein, der zu dem Risiko einer Kündigung des Mietvertrags führen kann:

Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich 

Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags 

Mietminderung wegen nicht benutzbarem Balkon sichern - Rückforderungsvorbehalt

Wenn Sie sich den Anspruch auf Minderung sichern wollen, sollten Sie die Mietzahlung unter Rückforderungsvorbehalt stellen: 
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Rückzahlung von Miete wegen Mietminderung fordern und durchsetzen

Sie können dann - z.B. wenn der Mangel beseitigt, der Balkon wieder benutzbar ist - nach fachkundiger Beratung die Rückzahlung verlangen und notfalls einklagen.
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen  


Redaktion


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