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Miete unter Vorbehalt zahlen ist dem Vermieter mitzuteilen

Ergibt sich im laufenden Mietverhältnis eine Forderung gegen den Vermieter, dann ist oftmals nicht eindeutig, wie hoch diese ist bzw. sein wird. Soll nach der Klärung des Anspruchs dieser später geltend gemacht werden, soll Miete zurückgefordert werden, dann muss gegenüber dem Vermieter ein Vorbehalt erklärt werden. Der Vorbehalt ist dem Vermieter mitzuteilen.

Mietminderung wegen erheblicher Mängel - Mietzahlung unter Vorbehalt stellen

In diesem Beitrag beschränken wir uns wegen der Erklärung eines Vorbehalts gegenüber dem Vermieter auf den häufigen Fall einer beabsichtigten Mietminderung wegen Mängeln bzw. eines Mangels an der Mietwohnung.

Sehr häufig stellt sich die Frage nach einer Mietkürzung, Mietminderung, wenn erhebliche Mängel an der Wohnung bestehen, die gerade entdeckt wurden.

Einzelheiten zur Mietminderung:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Zwar wird durch das Gesetz die Miete gemindert  - aber noch weiß niemand genau, ob ein Gericht den Mangel als erheblich ansieht, und welche Höhe der Mietminderung es anerkennt, oder ob man sich mit dem Vermieter ohne Rechtsstreit einigen kann. 

  • Geht es nicht um einen Rückforderungsvorbehalt wegen Mängeln und Mietminderung, dann finden Sie in dem nachfolgenden Link andere Beispiele und Gründe: 

Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären  

Formulierungsvorschlag - Zahlung der Miete für die Wohnung unter Vorbehalt - Mietminderung

Meist ist die Miete für den laufenden Monat schon bezahlt; Sie können ihren Vorbehalt so formulieren:

  • ...Ich stelle wegen der am ....(Datum) Ihnen mitgeteilten Mängel die Miete - auch für den bereits laufenden Monat - unter den Vorbehalt der Teilrückforderung. 

    Zusätzlich empfiehlt es sich, bei Überweisungen im Verwendungszweck anzugeben "unter Vorbehalt" und die Kontobelege aufzuheben.

Als Mieter gegenüber dem Vermieter den Vorbehalt für die Mietzahlungen erklären

Sie sollten gegenüber dem Vermieter die Zahlung unter Vorbehalt immer schriftlich mitteilen.

  • Die Zustellung, der Eingang Ihres Schreibens beim Vermieter / Verwalter sollte immer nachweisbar sein.​​​​

Zahlung unter Vorbehalt erklären - Mietminderungen wurden schon vorgenommen

Auch wenn Sie einen Teil der Miete schon einbehalten, kann ein solcher Vorbehalt sehr nützlich sein. Besonders, wenn man z.B. wegen schon vorgenommener Mietminderungen sich mit dem Vermieter streitet, sollten Mieter

  • um das Risiko einer Kündigung des Mietvertrags wegen (angeblichen) Mietrückständen gering zu halten - die Mietzahlung in voller Höhe leisten, obwohl sie der Ansicht sind, dass dem Vermieter gar nicht die volle Miete zusteht - dann aber immer die Mietzahlung unter Vorbehalt stellen.

Ein ähnlicher Fall ist, wenn man nur einen Teil einer wahrscheinlich berechtigten Mietminderung gegenüber dem Vermieter geltend macht, aber eine höhere Mietminderung für berechtigt hält.

Beispiel

Sie halten eine Mietminderung von 20 % für angemessen, ziehen aber - aus Sorge vor Ärger oder einer Kündigung (wegen dann angeblicher Mietschulden, wegen einer vielleicht zu hohen Mietminderung) - nur 10 % von der Miete ab.

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