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Rückzahlung der Kaution am Mietvertragsende - Frist für Vermieter

Gibt es für Vermieter eine Frist, in der sie nach dem Mietvertragsende gegenüber ihrem ehemaligen Mieter über die Kaution abrechnen und die Rückzahlung der Kaution vornehmen müssen?

Kaution als Sicherheit des Vermieters für Ansprüche, Forderungen nach Auszug des Mieters

Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und ist auch eine Sicherheit für Ansprüche, die beim Auszug noch gar nicht fällig sind, z.B. auch für noch nicht fällige Betriebskosten.

Die Kaution ist auch eine Sicherheit für Ansprüche des Vermieters, die sich nach dem Auszug des Mieters ergeben können. 

Vermieter können daher die Kaution, bzw. einen Teil der Kaution noch eine gewisse Zeit behalten. Wieviel von der Kaution vorerst einbehalten werden kann und wie lange, ist je nach Lage des Einzelfalls unterschiedlich.

Vermieter zahlt nur einen Teil der Kaution zurück, dürfen Vermieter das?

Vermieter dürfen nur einen angemessenen Geldbetrag von der Kaution einbehalten, wenn eine Nachforderung, zum Beispiel aus einer künftigen abschließenden Betriebskostenabrechnung, zu erwarten ist.

Aber auch nach Beendigung des Mietvertrags können Forderungen des Vermieters entstehen, und die Höhe der Forderung steht möglicherweise zunächst einmal nicht fest, z.B. bis zur Beendigung und Abrechnung von Renovierungsmaßnahmen, wenn Mieter zur Ausführung verpflichtet waren, sie die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt haben und der Vermieter diese Arbeiten in Auftrag gegeben hat.

Vermieter können Forderungen aus dem ehemaligen Mietverhältnis von der Kaution abziehen, z.B. Betriebskostennachzahlungen, Mietrückstände, Schadenersatzansprüche  - manchmal steht über längere Zeit nicht fest, wie hoch eine Forderung des Vermieters ist:
Ende des Mietvertrags - Kaution abrechnen, freigeben oder verwerten.

Vermieter braucht oft nur einen Teil der Kaution als Sicherheit für Forderungen

Ist es aber so, dass aus einer zu erwartenden Nachforderung (z.B. aus einer Betriebskostenabrechnung) nicht der gesamte Kautionsbetrag benötigt wird, so darf der Vermieter nur diesen Teil der Kaution zurückbehalten, der seiner zu erwartenden Forderung entspricht.

  • Der Betrag aus der Kaution, den der Vermieter nicht für irgendwelche Ansprüche benötigt, muss abgerechnet und bereits an Mieter ausbezahlt werden. 

Vermieter zieht einfach Forderungen von der gezahlten Kaution ab

Zum Streit über eine einbehaltene Forderung zwischen dem Vermieter und dem ehemaligen Mieter kann es leicht kommen, denn es kommt durchaus vor, dass von Vermietern von der Kaution einbehaltene Beträge auf Seiten der Mieter nicht anerkannt werden, es deswegen zum Rechtsstreit kommt:
Abrechnung der Kaution - Vermieter zieht Forderungen ab

Vermieter müssen beachten, dass nicht jede Forderung von der Kaution einbehalten werden darf:
Kautionsabrechnung - Forderungen verrechnen nicht immer möglich

Mietvertragsende - Frist für die Abrechnung der Kaution durch den Vermieter

Die Kaution muss immer innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber dem Mieter abgerechnet werden. Die "angemessene Frist" ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es besteht keine verbindliche Abrechnungsfrist.
Ende Mietvertrag der Wohnung - Frist für Rückzahlung der Kaution.

Frist für die Abrechnung und Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietvertrags

In der Regel werden 6 Monate als angemessene Frist für die Abrechnung der Kaution durch den Vermieter gesehen, in der mindestens die Teilabrechnung (z.B. wegen Einbehalts eines Teils der Kaution als Sicherheit für Betriebskostenforderungen) und auch eine Teilrückzahlung seitens des Vermieters erfolgen sollte.
Musterbrief für Rückzahlung, Abrechnung der Kaution vom Vermieter.

Mieter sollten überlegen, wann sie vom Vermieter die Kautionsabrechnung fordern

Manchmal ist für Mieter angeraten, die Kaution nicht vor Ablauf von 6 Monaten ab der Beendigung des Mietvertrags zurückzufordern.
Auf die Rückzahlung der Kaution warten?  

Nach Ablauf von sechs Monaten, ab Rückgabe der Wohnung, sind einige mögliche Ansprüche des Vermieters verjährt.
Verjährung Schönheitsreparaturen - Renovierung am Mietvertragsende.

Erstellt der Vermieter keine Kautionsabrechnung, dann können Mieter diese einklagen:
Klage auf Erstellung einer Abrechnung für die Wohnung.



Redaktion


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